Rechtsform Gastronomie: Diese 3 Punkte solltest du kennen
Die Entscheidung für eine Unternehmensgründung in der Gastronomie ist häufig recht schnell getroffen. Allerdings gibt es hier verschiedene Möglichkeiten bei der Auswahl der Rechtsform.
Die Entscheidung für eine Unternehmensgründung in der Gastronomie ist häufig recht schnell getroffen. Allerdings gibt es hier verschiedene Möglichkeiten bei der Auswahl der Rechtsform. Die häufigsten Formen werden in Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unterteilt. Aber wie treffe ich die richtige Wahl? Wir gehen in diesem Artikel auf die wichtigsten Punkte ein und zeigen dir Beispiele von Restaurants und Cafés.
1. Die richtige Wahl bei der Existenzgründung
Damit du ein Gastronomiebetrieb gründen kannst, musst du eine geeignete Rechtsform auswählen. Diese ist abhängig von der Art und der finanziellen Möglichkeiten deines Unternehmens. Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, welche Rechtsform du auswählst. Dabei unterscheidet man zwischen einer Personengesellschaft sowie einer Kapitalgesellschaft.
Die Kosten für eine Rechtsform mit geringer persönliche Haftung sind wesentlich höher. Je nach Vorschriften der Buchführung steigen die Kosten zusätzlich. Zum Beispiel ist ein Steuerberater teurer, wenn eine doppelte Buchhaltung gefordert wird.
Am besten ist es, du lässt deine Wahl auch noch von deinem Steuerberater oder Rechtsanwalt prüfen. Zudem gibt es in Deutschland und Österreich staatliche Zuschüsse für eine Erstberatung mit Experten.
Welche Rechtsform ist für die Gastronomie geeignet? Wir haben sie dir hier aufgelistet:
Kapitalgesellschaft
Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH
Wie der Name dieser Form bereits aussagt, garantiert eine GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften demnach nicht mit ihrem Privatvermögen. Die Gründungskosten sind aber kostenintensiver als bei anderen Rechtsformen. So muss man in Deutschland ein Stammkapital von EUR 25. 000 aufbringen, in Österreich EUR 35. 000 und in der Schweiz CHF 20. 000.-
Unternehmensgesellschaft UG (Deutschland)
Diese Unternehmensform ist ähnlich wie die GmbH, nur günstiger in der Gründung. Ab einem Euro kannst du eine UG gründen und kannst ebenfalls die Haftung mit deinem Privatvermögen ausschließen. Mit der UG musst du aber die volle Körperschafts- und Gewerbesteuer bezahlen sowie eine gesetzliche Rücklage schaffen.
Personengesellschaften
Einzelunternehmen
Die Gründung ist vergleichsweise einfach, weil kein Mindestkapital benötigt wird. Dafür bleiben alle Gewinne beim Eigentümer. Der Inhaber haftet auch mit seinem privaten Vermögen. Er geht also ein höheres finanzielles Risiko ein. Eine Fremdfinanzierung durch eine Bank ist hier sehr schwierig, da gewisse Garantien fehlen. Für die Gründung eines Einzelunternehmens braucht man daher eigene finanzielle Mittel. Eignet sich für kleine Betriebe ohne Angestellte wie Foodtrucks oder Imbisse. Von der Umsatzsteuer kann man sich befreien.
Gesellschaft bürgerlichen rechts GbR (Deutschland & Österreich)
Ist ein Zusammenschluss von mehreren Partnern zu einer Gesellschaft. In Österreich wird diese Form GesbR genannt. Die Gründung ist ebenfalls genauso unkompliziert wie bei einem Einzelunternehmen. Beispielsweise wenn du ein Start-up mit Kollegen gründest, wird man automatisch eine GbR. Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Man haftet für die jeweiligen Partner bei Schulden oder Versäumnisse. Ein Mindestkapital ist nicht nötig, ebenfalls wird die GbR nicht im Handelsregister eingetragen.
Offene Handelsgesellschaft OHG (Deutschland & Österreich)
Die offene Handelsgesellschaft oder in Österreich offene Gesellschaft OG ist grundsätzlich die komplexere Variante der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Wie bei der GbR müssen mindestens zwei juristische oder natürliche Personen die OHG gründen. Sollte die GbR den Jahresgewinn von EUR 60.000 oder den Jahresumsatz von EUR 600.000 übersteigen, wird sie vom Finanzamt als offene Handelsgesellschaft eingestuft.
Kommanditgesellschaft KG (Deutschland & Österreich)
Diese Gesellschaftsform besteht aus einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter sowie einem beschränkt haftender Gesellschafter. Eine Eintragung ins Firmenbuch ist dabei Pflicht.
2. Wo ist der Unterschied?
Bei einer Personengesellschaft stehen die beteiligten Personen im Vordergrund. Bei einer Kapitalgesellschaft sind die finanziellen Mittel wichtiger, weil nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Hingegen haben Personengesellschaften ein größeres Haftungsrisiko, weil die Gesellschafter für allfällige Schulden aufkommen müssen.
Weiter unterscheiden sich die Rechtsformen durch die Anzahl an beteiligte Personen an einem Unternehmen. Geradeso ist die Haftung von Betrieb zu Betrieb anders. Gleichermaßen haben die unterschiedlichsten Formen einen enormen Einfluss auf die Steuern. Deshalb sollte man dies auch bereits bei der Gründung im Businessplan berücksichtigen. In der unten stehenden Tabelle haben wir dir alle wichtigsten Informationen zusammengefasst:
GmbH
Haftung: Gesellschaftsvermögen
Mindestkapital: CHF 20.000 - DE EUR 25.000 - AT EUR 35.000
Buchführung: Ist Pflicht + Jahresabschluss
Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer & Körperschaftssteuer
UG
Haftung: Gesellschaftsvermögen
Mindestkapital: EUR 1.-
Buchführung: Ist Pflicht + Jahresabschluss
Steuern: Gewerbesteuer & Umsatzsteuer
Einzelunternehmen
Haftung: Mit dem Privatvermögen
Mindestkapital: -
Buchführung: Ist Pflicht + Gewinnermittlung durch Jahresabschluss oder für Kleinunternehmen Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschuss
Steuern: Gewerbesteuer
GbR/GesbR
Haftung: Solidarisch mit dem Privat- und Gesellschaftsvermögen
Mindestkapital: -
Buchführung: Einfache Buchführung & Gewinnermittlung
Steuern: Einkommensteuer, Umsatzsteuer & Gewerbesteuer
OHG/OG
Haftung: Solidarisch mit dem Privat- und Gesellschaftsvermögen
Mindestkapital: -
Buchführung: Buchführungspflicht & Jahresabschluss
Steuern: Umsatzsteuer & Gewerbesteuer
KG
Haftung:Jeder Komplementär hat eine Vollhaftung und die Komanditisten haften mit den Einlagen
Mindestkapital: -
Buchführung: Buchführungspflicht & Jahresabschluss
Steuern: Umsatzsteuer & Gewerbesteuer
3. Individuelle Entscheidungskriterien
Sobald ein Gastronom eine Idee für ein neuartiges Restaurant oder Café hat, verfasst er ein Konzept. Nachdem die Ziele formuliert wurden, erstellt der Gründer ein Businessplan. In einem solchen Businessplan beantwortet er unter anderem folgende Fragen:
- Welchen Markt will ich erreichen?
- Was für Essen oder Lebensmittel biete ich an?
- Was für eine Rechtsform soll mein Unternehmen haben?
- Wie viel Kapital benötigt der Existenzgründer?
- Was für ein Marketing brauche ich?
Als Beispiel nehmen wir eine Gründung von einem Restaurant in einer größeren Stadt. Unser Gründer stammt ursprünglich aus Portugal und möchte in seiner Stadt (80.000 Einwohner) ein portugiesisches Restaurant eröffnen. In dieser Stadt ist auf dem Markt noch kein solches Unternehmen vorhanden. Unser Existenzgründer hat ein Kapital in der Höhe von EUR 190.000 zur Verfügung. Längerfristig möchte er noch einen weiteren Standort eröffnen.
Beide benötigen also eine Rechtsform, welche das persönliche finanzielle Risiko so tief wie möglich haltet und die Möglichkeit bietet, zukünftig einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen. Beide haben sich entschieden eine GmbH zu gründen. Zwar wäre eine UG günstiger in der Aufbauphase, aber beide Existenzgründer haben feste Angestellte. Aus diesem Grund ist von den Steuern her eine GmbH attraktiver. Ebenfalls wird je nach Bundesland auch eine solche Gesellschaftsform gefordert, sobald ein Restaurant mehrere Mitarbeitende beschäftigt.
Bevor ein Existenzgründer eine Gewerbeanmeldung beantragt, muss er die Rechtsform bestimmen. Die Auswahl wird ebenso durch das verfügbare Stammkapital eingegrenzt. Ebenfalls können sich die jeweiligen Rechtsformen auf die persönlichen finanziellen Verhältnisse auswirken. So wird beispielsweise für einen Kreditantrag der GmbH die Bonität der Gesellschafter überprüft. Gleichermaßen kann eine Haftung für einen Kredit oder bei einem Konkurs auf die Gesellschafter übertragen werden.
Auch stellt sich bei der Gründung eines Unternehmens die Frage, wie viele Personen am Gastronomie Unternehmen mitbeteiligt sein sollen. Je mehr Gesellschafter beteiligt sind, desto günstiger wird eine Gründung für den Einzelnen, weil mehr Kapital vorhanden ist. Bei mehreren Beteiligungen gibt es hingegen auch zahlreiche Nachteile. So haben mehr Gesellschafter ein Mitbestimmungsrecht und dadurch kann die Übersicht des Unternehmens darunter leiden.
Der letzte Punkt, welche für die Entscheidung wichtig ist, ist die persönliche Haftung. Nicht nur dein privates Vermögen kann für ein Unternehmen haften, sondern auch wenn dein Restaurant die Steuern nicht bezahlt hat. Als Gastronom und Inhaber wirst du in solchen Fällen zur Rechenschaft gezogen. Deshalb ist die Haftungsfrage genauso wichtig wie die Finanzierung von deinem neuen Restaurant.