Mindestlohn in der Gastronomie - Fluch oder Segen?

Der Mindestlohn ist ein umstrittenes Thema und sorgt immer wieder für Diskussionen. In jedem Land gelten unterschiedliche Regelungen, die Löhne sind verschieden hoch und oftmals gibt es noch besondere Ausnahmen und Pflichten zu beachten. Welche Regeln bei uns gelten und worauf man als Unternehmer achten sollte und muss, erfährst du in diesem Blog.

Was ist ein Mindestlohn? 

Ein Mindestlohn ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Entgelt für eine geleistete Arbeit. Dieser Lohn sollte einem Arbeiter also mindestens bei der Verrichtung der Arbeit gezahlt werden. Ob dieser Mindestlohn als Stundenlohn oder als festes monatliches Gehalt ausbezahlt wird, ist von dem Arbeitsverhältnis und dem geschlossenen Vertrag abhängig. In vielen Ländern gibt es allerdings noch gar keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn und in anderen Staaten wiederum schon. Aber wenn es einen gibt, unterliegt er gewissen Anordnungen. In den folgenden Abschnitten erfährst du, welche Vorschriften in Deutschland, Schweiz und Österreich gelten.

Diese Regeln gelten in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Im Rahmen dieses Gesetzes wurde der Mindestlohn anfangs auf 8.50 Euro pro Stunde festgelegt. Dieser Betrag wurde in den vergangenen Jahren stufenweise erhöht. Zum 01. Oktober 2022, also noch dieses Jahr, soll der Mindestlohn nun auf 12 Euro pro Stunde steigen. 2021 waren es noch 9.60 Euro, was einen deutlichen Anstieg bedeutet. 

In der Gastronomie gilt ein sogenannter Branchenmindestlohn. Darin werden die Gehälter für Arbeitnehmer in Gaststätten und Restaurants festgelegt. Darin wird festgehalten, wie viel man ungefähr in welcher Position verdient. Als Servicepersonal beispielsweise verdient man in Deutschland zwischen 10 und 12,50 Euro. Quereinsteiger haben durchschnittlich weniger als das zuvor genannte Servicepersonal (zwischen 9,80 und 11,80 Euro pro Stunde). Am meisten verdienen die Führungskräfte von Restaurants mit 20,40 bis 26,40 Euro pro Stunde.

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Das sind die Unterscheide zwischen einem gesetzlichen Mindestlohn und einem Branchenmindestlohn

Doch was ist der genaue Unterschied zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn und einem Branchenmindestlohn? Der Mindestlohn ist im Gegensatz zu dem Branchenmindestlohn allgemeiner und flächendeckender. Der Branchenmindestlohn ist spezifisch für die einzelnen Branchen festgelegt. Auf diesen branchenspezifischen Lohn haben auch Langzeitarbeitslose sofort Anspruch. Der Grund dafür ist, dass die Löhne tariflich festgelegt werden.

Die Unterschiede zu Österreich und der Schweiz

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es oftmals große gesetzliche Unterschiede. So beispielsweise auch bei dem Mindestlohn. Wie bereits beschrieben, gilt in Deutschland seit 2015 eine solche Regelung.

Die Schweiz hingegen kennt keine nationale gesetzliche Vorschrift. Da viele Gewerkschaften einen Mindestlohn verlangen, gibt es inzwischen 5 Kantone, die eine Lohnuntergrenze eingeführt haben. Durchschnittlich liegt der Mindestlohn in der Schweiz (in den Kantonen, die es festgeschrieben haben), bei circa 21 Franken. 

In Österreich hingegen gibt es keinen flächendeckenden Mindestlohn. Stattdessen wird allerdings noch viel in Tarifverträgen vereinbart. Unter anderem wird darin festgelegt, wie viel der Arbeitnehmer mindestens verdienen muss. Da es aber keine gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze in Österreich gibt, kommt es vermehrt zu sogenannten Sonderzahlungen, wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

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Darum gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn

Ein Mindestlohn hat einige Vor- und Nachteile. Daher gibt es auch unterschiedliche Meinungen zu dieser Thematik. 

Vorteile und Nachteile des Mindestlohnes 

In erster Linie geht es beim Mindestlohn darum, dass man bei einer Vollzeit-Arbeitsstelle tatsächlich auch von seinem Job leben kann. Sprich Sicherheit und Gerechtigkeit. In zweiter Sache soll diese Lohnuntergrenze das Lohndumping verhindern. Die Produktivität wird gefördert, die Bürokratie vereinfacht und die Nachfrage im Markt (Binnennachfrage) steigt. 

Nachteilig ist, dass das Bekämpfen der Armut mit dem Mindestlohn nicht gegeben ist. Befürchtet wurde auch, dass der Arbeitsmarkt durch eine Lohnuntergrenze einbrechen würde, dies konnte allerdings bislang noch nicht beobachtet werden. Zudem werden Dienstleistungsbetriebe für den Verbraucher teurer und die Kontrolle, ob der Mindestlohn von Unternehmen tatsächlich eingehalten wird, stellt sich als aufwendig heraus.

Für die Regierung in Deutschland haben die positiven Aspekte politisch überwogen und daher hat der Staat diesen gesetzliche verankert.

Allgemeine Regelungen, Pflichten und Ausnahmen

In der Gastronomie wird häufig und immer noch viel Schwarzarbeit betrieben. Aus diesem Grund wurde im § 17 des Mindestlohngesetzes festgelegt, dass der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzeichnen und für mindestens zwei Jahre lang aufbewahre müssen. 

Nicht nur die Branche der Gastronomie muss diese Aufzeichnungspflicht befolgen, auch Schausteller, die Personenbeförderung und die Fleischwirtschaft müssen dieser Pflicht nachkommen. 

Ausgeschlossen von der Lohnuntergrenze sind Auszubildende, Personen, die ehrenamtlich tätig sind, Selbstständige (Freiberufler) und Langzeitarbeitslose. Für diese Berufsgruppen gilt der falls gesetzlich festgelegte Mindestlohn nicht.

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Welche Regeln gelten für Auszubildende und Praktikanten?

Wie in dem Abschnitt zuvor erläutert, gilt für einen Auszubildenden nicht die festgelegte Lohnuntergrenze. Die Mindestvergütung ist auch wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Außerdem sind Tarifverträge in diesen Regelungen nicht berücksichtigt. In Deutschland waren es anfangs 2020 im ersten Ausbildungsjahr 550 Euro, danach 649, 743 und im letzten Jahr dann 770 Euro. Diese Beträge sollen aber bereits dieses Jahr wieder ein wenig angehoben werden und anschließend wieder 2023. Die Entlohnung für Auszubildende ist aber oftmals transparent, daher kann man sich als Auszubildender vorher umfassend darüber informieren. 

Für Praktikanten ist es wieder anders. Ein:e Praktikant:in, welche:r beispielsweise ein freiwilliges Praktikum absolviert, hat keinen Anspruch auf einen Mindestlohn. Ebenso, wenn es von der Schule oder Universität vorgegeben wird. Wenn das Praktikum aber länger als drei Monate andauert, besteht zumindest meistens der Anspruch auf den Mindestlohn.

Diese Regelungen müssen Saisonarbeiter, kurzfristig Beschäftigte und Minijobber kennen

Wiederum anders sind die Regeln für Saisonarbeiter, kurzfristig Beschäftigte und Minijobber. Saisonarbeiter und kurzfristige Beschäftigte haben allerdings eine ähnliche Vorschrift. Falls diese Arbeitnehmende fünf Tage in der Woche arbeiten, also eine Vollzeitstelle ausüben, dürfen sie die Tätigkeit nur drei Monate lang verrichten. Bei weniger als fünf Tagen in der Woche dürfen kurzfristig Beschäftigte 70 Tage lang arbeiten. Beide genannten Berufsgruppen haben Anspruch auf einen Mindestlohn von 9.50 Euro. 

Bei Minijobbern ist es ähnlich, sie erhalten mindestens die gesetzliche festgelegte Mindestentlohnung. Jedoch dürfen sie die 450 Euro pro Monat nicht überschreiten. Was wiederum bei der Erhöhung der Beträge bedeutet, dass die Arbeitsstunden weniger werden oder die andere Lösung ist, dass die monatliche Marke von 450 Euro erhöht wird.

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Diese Strafen drohen bei Verstößen

Wenn Arbeitgeber gegen eine solche Vorschrift oder Regelung verstößt und beispielsweise nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn auszahlt, kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Wenn man in einem Prüfungsverfahren von der Finanzbehörde erwischt wird, die Lohnuntergrenze nicht zu zahlen, kann dies aufgrund diverser Tatbestände, wie die fehlende Dokumentationspflicht, Nachweispflicht oder eben durch falsche Lohnzahlungen sehr teuer werden. Bei einem Verstoß gegen diese gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze kann man mit bis zu 500.000 Euro Strafe rechnen.

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