Kasse beim Finanzamt anmelden: Das solltest du wissen

Durch das Inkrafttreten der KassenSichV wurde auch die Verordnung der Belegausgabepflicht erlassen. Seither müssen die Einzelhändler mit elektronischen Kassen ihre Kunden fragen, ob diese ihren Kassenbon nach dem Einkauf mitnehmen möchten. Doch was sollte man als Unternehmer zur Bonpflicht wissen, welche Regelungen gelten und welche Ausnahmen gibt es? All diese Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.

Unterschiede der Meldepflicht in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Deutschland: Das Kassengesetz, welche die Meldepflicht beinhaltet, wurde in Deutschland 2016 erlassen. Das heißt, alle verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme hätten bis 01. Januar 2020 einen Monat Zeit gehabt, das Kassensystem beim Finanzamt zu melden. Da die Meldemöglichkeit aber noch nicht geschaffen wurde, verschiebt sich dieser Prozess und das erwartete Inkrafttreten wird für 2023 angedacht.

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Grundsätzlich sollte mit dem Kassengesetz die Manipulationen an Grundaufzeichnungen gewahrt werden. Inbegriffen ist der Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, kurz auch TSE genannt. Dazu kommt aber auch noch die Bonpflicht, welche dazu verpflichtet, nach jeder Transaktion einen Kassenbeleg auszuhändigen. Die KassenSichV dient der Finanzverwaltung auch dabei, Steuerhinterziehung zu minimieren.

Österreich: Die Belegpflicht in Österreich ist lediglich für Betriebe mit hohen Bargeld-Transaktionen verpflichtend. Die Meldung der elektronischen Registrierkassen ist nur ab einem bestimmten jährlichen Umsatz verpflichtend. Dies kann sich aber von Jahr zu Jahr unterscheiden. Am besten informiert man sich aber bei dem Finanzamt selbst über die exakten Vorlagen.

Schweiz: Weder die Kassenbelegspflicht noch die Meldepflicht des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems ist in der Schweiz Pflicht. Es kann jedoch sein, dass sich die gesetzlichen Grundlagen ändern werden und die Meldung der elektronischen Kassensysteme Pflicht sein wird.

Die deutsche KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) kann als gutes Beispiel auch für das Finanzamt in der Schweiz vorangehen, daher sollte man sich als Unternehmer ständig über die neusten Änderungen informieren.

 

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Wer benötigt elektronische Kassen?

Bisher gibt es noch keine Pflicht, ab wann man als Betrieb eine elektronische Kasse verwenden sollte. Es bietet aber vielerlei Vorteile, sich eine elektronische Kasse anzuschaffen. Im besten Falle unterstützen diese Kassensysteme das Unternehmen branchenspezifisch.

Für kleinere Unternehmen, die immer noch eine Ladenkasse verwenden, gibt es noch keinen Grund zur Unruhe. Es könnte allerdings der Fall sein, dass früher oder später eine Pflicht für eine Kasse mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung Pflicht werden könnte. Diese Systeme müssen bei der Behörde gemeldet werden.

 

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Details der Kassenmeldung

Bisher gibt es noch keine Möglichkeit, die Kassensysteme mithilfe einer Übermittlungsmöglichkeit zu melden. Falls es aber 2023 dann so weit sein sollte, müssen die folgenden Details bei der Kassenanmeldung beachtet werden.

  1. Name des/der Steuerpflichtigen

  2. Steuernummer des/der Steuerpflichtigen

  3. Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung

  4. Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems

  5. Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme

  6. Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems

  7. Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems

  8. Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems

Diese Daten sollten auf dem Formular vorhanden sein. Um auf dem neusten Stand zu bleiben, sollte man immer wieder die Neuigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen verfolgen.

 

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