Food Truck Genehmigung - Checkliste zum erfolgreichen Start
Bei einer Gründung von einem Food Truck oder Imbisswagen muss man auf zahlreiche Genehmigungen achten. Mit dieser Checkliste wirst du erfolgreich starten.
Sobald mit Speisen und Getränke gearbeitet wird, gelten strengere Voraussetzungen als für einen Kleiderladen. Dabei können die zahlreichen Behördengänge in den Bundesländern müßig und kompliziert werden. Für die zukünftigen Imbiss-Betreiber haben wir uns durch Dokumente und Vorschriften gewühlt, um dir einen Überblick zu verschaffen.
Bevor wir die Checkliste abarbeiten, beachte bitte noch Folgendes: Die hier aufgelisteten Vorschriften ist eine Zusammenfassung aus den Ländern Schweiz, Deutschland und Österreich. Deshalb informiere dich zusätzlich in deiner Gemeinde über die dortigen Voraussetzungen. So, wir wünschen dir viel Vergnügen beim Lesen.
Was ist die Voraussetzung?
Das Arbeiten in der Gastronomie ist etwas Schönes. Der Umgang mit Lebensmitteln kann besonders kreativ sein. Und die meisten Kunden sind, wenn es ums Essen geht, meistens auch sehr dankbar für den gebotenen Service. Eine Ausbildung in diesem Bereich wird nicht verlangt. Aber es wird empfohlen, ein Praktikum in einer Restaurantküche sowie in der Bewirtung im Freien zu absolvieren. Denn so kann man sich schon einmal an den Gastronomiealltag gewöhnen und man lernt, mit Stresssituationen umzugehen. Außerdem wirst du oftmals deine Kunden im Food Truck gleichzeitig bedienen müssen. Auch ein Interesse an Finanzen und Buchhaltung solltest du grundsätzlich mitbringen.
Eine weitere Voraussetzung für den Verkauf ist der Standort. Du musst wissen, ob du an einem fixen Standort dein Streetfood anbieten möchtest. Gerade die Ausstattung und das Design von deinem Foodtrack sind abhängig von dieser Frage. Wenn du dies zu Beginn nicht beantworten kannst, dann musst du einen geeigneten Stellplatz finden. Ein hochfrequentierter Platz ist dabei besonders wichtig. Denn viele Foodtrucks können nur mit Events, wie zum Beispiel auf Wochenmärkten, finanziell überleben. Als Faustregel gilt, je frequentierter deine Stellplätze sind, desto mehr Kunden hat dein Betrieb.
Ein weiterer Faktor ist das Wetter. Sobald es draußen kühler wird und die Tage kürzer, je weniger Gerichte kannst du verkaufen. Deshalb gehen viele Truck Betreiber in der Wintersaison einer anderen Beschäftigung nach, damit sie in dieser Phase ein Auskommen haben. Gerade die Gastronomie Branche ist von saisonalen Schwankungen besonders betroffen.
Die wichtigste Voraussetzung ist als Unternehmer deine finanzielle Möglichkeit. Eine professionelle Gründung kostet in der Schweiz schnell einmal zwischen 10'000 und 30'000 Schweizerfranken. Die Gründungskosten sind abhängig, je nachdem welche Finanzierungsform du auswählst. Es gibt hierfür die Möglichkeit der Eigenfinanzierung oder der Fremdfinanzierung. Bei der ersten Option musst du den vollen Betrag selbstständig abdecken können. Dazu gehört unter anderem der Kauf von der Küchenausrüstung, die Gebühren für die Gewerbeanmeldung oder das Leasing des Imbisswagens. Dabei kann für dich als Gründer die Finanzierung bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen.
Eine Fremdfinanzierung bedeutet, dass du das Geld bei einer Bank oder einem Investor leihst. Je nach Kreditvertrag zahlst du das Kapital über mehrere Jahre zurück. Dies ist eine gute Lösung, wenn du noch keine Erfahrung in der Unternehmensführung hast. Allerdings ist es momentan schwierig, einen Kredit für ein solches Unternehmen zu bekommen. Auch für dieses Geschäftsmodell müssen sich die Ausgaben lohnen. Deshalb ist es wichtig, dass du dieser Punkt vor dem Weg zu den Behörden regelst und durchrechnest.
Erfolgreich durchstarten mit dem mobilen Geschäft
Der größte Pluspunkt bei einem Foodtruck gegenüber den klassischen Restaurants sind die niedrigen Fixkosten. Die Betriebskosten bestehen aus deinen Personalkosten, die Energiekosten, die Miete der Flächen, Materialkosten sowie das Leasing deines Foodtrucks. Diese niedrigen Fixkosten kannst du zu deinem Vorteil nutzen. So bist du weniger unter Druck, einen hohen Mindestumsatz erzielen zu müssen.
Damit du erfolgreich durchstarten kannst, beachte folgende Punkte:
- Ohne Verkauf an Veranstaltung verdient man eventuell zu wenig. Deshalb ist es wichtig, einen guten Mix an Flächen zu haben mit Events Plätzen sowie Stellplätzen in Büroviertel. Du kennst dies bestimmt von dir selber, an Wochenmärkten gibst du automatisch mehr Geld aus als unter der Woche für dein Mittagessen. Dieses Kundenverhalten kannst du ausnutzen.
- Ein stimmiges Design und Marketing haben: Erstelle vor der Gründung eine Marktanalyse in deiner Region. Mit einer solchen Analyse kannst du momentane Food Trends erkennen und die Frage beantworten, welche Speisen und Getränke anbieten willst. Möchtest du dich zum Beispiel auf spezielle pflanzliche Burger spezialisieren oder dich lieber auf Speisen mit Fleisch vom Bio-Bauer in deiner Umgebung konzentrieren? Mache hierfür auch eine Konkurrenzanalyse, um zu schauen, wie viele andere Foodtrucks es in deiner Region gibt und was diese anbieten. Sobald du ein Konzept erstellt hast, richte dein Truck Design und deine Werbung danach aus.
- Eine klare Identität auf dem Markt wird zu deinem Erfolg. Jeder Imbiss oder Foodtruck Anbieter ist ein Entertainer. Mache dein Essen zu einem Erlebnis für deine Kunden. Indem du authentisch bleibst und einen tollen Service bietest, kannst du so zahlreiche Fans für dein Geschäftsmodell aufbauen. Positioniere dich auch klar in der Auswahl von deinem Angebot. Hier kann es durchaus hilfreich sein, deine Familie und Freunde um Rat zu fragen. Letztlich bleibt es jedoch dir überlassen, welches Essen du anbieten wirst. Halten auch hier die Auswahl einfach: Denke an Lebensmittel, welche einfach zuzubereiten sind und gleichzeitig viele gesundheitliche Vorteile haben.
Auflagen und Vorschriften
Selbstständigkeit anmelden
Die meisten Foodtrucks sind Einzelunternehmen. Einzelunternehmen bez. Selbstständige arbeiten auf eigene Kosten, aber tragen das wirtschaftliche Risiko selber. Dafür ist die Arbeit von den Selbstständigen unabhängig. Ein solches Geschäft hat in der Regel eine höhere Gewinnspanne als die meisten anderen Gastro Unternehmen, da ein Food Truck kostengünstiger arbeiten kann. In diesem Abschnitt fassen wir die Voraussetzungen für ein Foodtruck als Einzelunternehmen zusammen.
Damit du als Selbstständiger in der Schweiz arbeiten darfst, muss man sich bei der Ausgleichskasse den Status als Selbstständigerwerbender anerkennen lassen. Dabei füllst du ein Formular aus mit dem Nachweis, dass du bereits mit dem Foodtruck verkauft hast. In Deutschland musst du für das Steueramt ein Formular zur steuerlichen Erfassung einreichen und du brauchst ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt. Zusätzlich meldest du deine Tätigkeit beim Gewerbeamt an. Die Erstanmeldung in Österreich ist etwas umfangreicher. Bei der Bezirksverwaltungsbehörde reichst du die Gewerbeanmeldung ein. Dabei begründest du einmalig die Gewerbelizenz. Das heißt, du musst für deine Tätigkeit einen Befähigungsnachweis erbringen.
Buchhaltung und Umsatzsteuer
Ein einzelner Foodtruck hat beim Finanzamt den Status als Kleinunternehmer. Kleine Betriebe profitieren bei der Umsatzsteuer (MWST) sowie in der Buchführungspflicht von einem einfachen Verfahren:
Buchführungspflicht
In der Schweiz müssen Foodtrucks, also Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als CHF 500'000 beträgt, eine einfache Buchhaltung führen. Diese umfasst nur die Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage. Deutsche Kleinunternehmen sind erst dann verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung zu führen, wenn diese im Handelsregister eingetragen sind oder wenn der Gewinn über EUR 60.000 beträgt. Sollte der Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren unter EUR 600.000 ist, reicht ebenfalls eine einfache Buchhaltung.
In Österreich ist ein Food Truck erst ab einem Jahresumsatz von mehr als EUR 1.000.000 oder bei mehr als EUR 700.000 Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zur steuerlichen Buchführungspflicht verpflichtet. Weil ein Food Truck selten eine solche Gewinnspanne aufweisen kann, entfällt dieser Punkt für die meisten.
Umsatzsteuerpflicht (MWST)
Die Umsatzsteuer resp. die MWST besteuert den Konsum in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Deshalb wird bei jedem verkauften Brötchen oder Sandwich die Mehrwertsteuer vom Laden erhoben. Aber nicht jeder Foodtruck untersteht der Umsatzsteuer:
- Schweiz: In der Schweiz muss man sich für die MWST ab einem Jahresumsatz ab CHF 1000.000 anmelden.
- Deutschland: In Deutschland darf die Schwelle von EUR 50.000 im laufenden Kalenderjahr nicht überschreiten, sonst ist man umsatzsteuerpflichtig.
- Österreich: In Österreich ist die Jahresumsatz-Grenze bei EUR 30.000. Unter dieser Schwelle gilt die Kleinunternehmerregelung.
Versicherungen
Ein Food Truck muss als Kleinunternehmen diverse Versicherungen abschliessen. In der Regel müssen alle Foodtrucks mindestens sich für die obligatorischen Sozialversicherungen anmelden sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschliessen. Die Schweiz kennt hierfür wenigere strengere Vorschriften als in Deutschland oder Österreich. In diesen beiden Ländern ist auch eine Kranken- und Pflegeversicherung vorgeschrieben. Je nach Branche ist ebenfalls eine Betriebshaftpflichtversicherung ein Muss.
Angestellte
Sobald man Angestellte beschäftigt, wird es nochmals komplizierter. Hierfür ist die Form der Anstellung entscheidend. Weil je nach Arbeitsverhältnis weichen die Vorschriften und Pflichten der Arbeitgeber ab. Die gängigsten Formen ist ein Arbeitsvertrag im Stundenlohn, Teilzeit oder Vollzeit. In Deutschland gibt es noch die Minijobs. Sobald du die Rechtsform des Vertrages festgelegt hast, musst du eine Gewerbeanmeldung bei der Arbeitsagentur beantragen. Danach erfolgt die Anmeldung bei den Sozialversicherungen. In Deutschland ist ebenfalls die Krankenkasse für Angestellte Pflicht. In der Schweiz wird zusätzlich eine Unfallversicherung verlangt. Weiter musst du deine Mitarbeitende im Bereich der Lebensmittehygiene und der allgemeinen Gastronomie regelmäßig schulen. Meisten bieten solche Schulungen, die Industrie und Handelskammer sowie zahlreiche Branchenverbände an.
Wie du sehen kannst, hast du als Kleinunternehmer zusätzliche gesetzliche Vorschriften zu beachten mit Angestellten. Deshalb ist es wichtig, vorher abzuklären, ob es sich auch wirklich lohnt, mit deinem Foodtruck Mitarbeitende anzustellen. Denn bei saisonalen Einnahmeschwankungen musst du das Arbeitsverhältnis beibehalten. Alternativ können sich zwei Selbstständigerwerbende zusammen tun und gemeinsam ein Food Truck betreiben. Diese Form wird zum Beispiel vielfach bei den Friseuren angewendet. Dabei arbeitet jeder auf eigener Rechnung.
Rechtliche Bewilligungen für Food Trucks
Damit du überhaupt mit deinem Food Truck verkaufen kannst, benötigst du für deinen Stellplatz eine Erlaubnis. Je nach Region wird eine Sondernutzungserlaubnis verlangt. Es gibt aber viele Städte, welche für Food Trucks Plätze eingerichtet haben, die für eine gewisse Dauer nicht bewilligungspflichtig sind. Die Anträge kannst du direkt bei der jeweiligen Verwaltung in deiner Gemeinde beantragen.
Sobald du die Erlaubnis für deinen Verkaufsplatz bekommen hast, musst du dich um eine Betriebsbewilligung kümmern. Wenn du keine alkoholischen Getränke verkaufst oder keine Sitzplätze anbietest, so erhältst du vielfach eine einfache Bewilligung in den Gemeinden. Sobald aber Alkohol angeboten werden, gelten strengere Vorschriften. In der Schweiz musst du für dein Foodtruck ein Wirtepatent haben. In diesem Wirtepatent ist der Ausschank plus die Betriebsbewilligung enthalten. In Deutschland benötigst du einen Gewerbeschein für Gaststätten, eine Ausschankgenehmigung sowie einen Nachweis über die Lebensmittelhygiene Schulung. Außerdem müssen Food Trucks, welche außerhalb der angemeldeten Gemeinde arbeiten, eine Reisegewerbekarte beantragen.
In Österreich benötigen Foodtruck Betreiber eine Gewerbeberechtigung. Dabei ist bei der Gewerbeanmeldung den Hauptbetriebsstandort anzugeben. Willst du in Österreich mit deinem Foodtruck Alkohol ausschenken? Dann musst du die Zugangsvoraussetzung für das Gastgewerbe erfüllen. Beispielsweise erfüllt ein Lehrabschluss den Zugang.