Weinbar eröffnen: Mit der richtigen Planung zielgerichtet durchstarten
In diesem Artikel gibt es die wichtigsten Tipps und Tricks, um so richtig mit deiner eigenen Weinbar durchzustarten.
Die Gastronomie hält für jeden etwas bereit. Egal ob Restaurant, Imbiss oder Bar, es ist bestimmt für jeden, der sich im Gaststättengewerbe selbstständig machen möchte, etwas dabei. Selbst wenn man sich für das Gründen einer eigenen Bar entscheidet, bleiben einem selbst hier noch unzählige Spezialisierungen und Möglichkeiten. So beispielsweise ist es auch mit einer Weinbar. Was sollte man also beachten, damit dem eigenen Traum nichts mehr im Weg steht? In diesem Artikel gibt es die wichtigsten Tipps und Tricks, um so richtig durchzustarten.
1. Was sind die persönlichen Voraussetzungen?
Eine Gründung eines Geschäfts ist nicht mal einfach so gemacht, es Bedarf an Vorbereitung und genauer Planung. Häufig ist aber ein solcher Schritt an persönliche Voraussetzungen gebunden. Dazu gehört die Ausbildung, das Studium und oftmals auch Charaktereigenschaften.
Persönliche Vorschriften
Wenn man eine eigene Bar eröffnen möchte, braucht man keinerlei Qualifikationen. Aus diesem Grund ist es auch eine hervorragende Berufswahl für Quereinsteiger. Man muss weder eine dreijährige Ausbildung absolviert haben, noch irgendwelche Fortbildungen besucht haben. Theoretisch kann jeder in Deutschland eine eigene Bar eröffnen.
Bei einer Weinbar kann es allerdings von Vorteil sein, sich mit Wein auszukennen. Denn eine Weinbar begrenzt sich nicht nur mit dem Namen auf den Wein, sondern der Ursprung davon ist bereits im Konzept zu verstehen. Es werden keine Cocktails ausgeschenkt, der Wein steht im Fokus. Deswegen gehört das Allgemeinwissen über die Herkunft, die Geschichte und die Machart des Weines dazu und sollte eine der wenigen Voraussetzungen sein. Zudem kann es nicht schaden, bereits einen gewissen Grundstock an kaufmännischem Wissen mitzubringen. Wenn das nicht vorhanden ist, ist dies aber kein Grund, eine Gründung nicht zu verfolgen. Hier gilt auch das Motto "Learning by Doing". Ein weiterer Vorteil kann es sein, schon Erfahrungen in der Gastro Branche gesammelt zu haben. Dadurch konnte man bereits einen praxisnahen Einblick in den Alltag erhalten. Vor allem, wenn man eine Bar eröffnet, verläuft der Tagesablauf durch die Öffnungszeiten deutlich anders. Hier findest du weitere gute Tipps zur Eröffnung der eigenen Bar.
Behördliche Vorschriften
Die wohl wichtigste behördliche Vorschrift ist die Gaststättenkonzession oder vielmehr die Schanklizenz. Nebst dem speilt auch das Hygienekonzept und das Jugendschutzgesetz eine wichtige Rolle.
Gaststättenkonzession: Eine solche Gaststättenerlaubnis kann nur mit einem Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag von den Räumlichkeiten beantragt werden. Diese Lokalität sollte auch allen Vorschriften der Hotel- und Gaststättengewerbe entsprechen. Dann kann man die Autorisierung beim zuständigen Ordnungsamt anfragen. Damit die Erlaubnis, alkoholische Getränke auszuschenken, erteilt wird, muss schließlich das polizeiliche Führungszeugnis des Barbesitzers dargebracht werden. Zusätzlich muss auch noch einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamt geliefert werden. Bei einer Bar ist eine solche Erlaubnis grundlegend.
Gaststättenunterrichtung: Zusätzlich muss auch bezeugt werden, dass eine Gaststättenunterrichtung stattgefunden hat. Dies wird von der Industrie- und Handelskammer (kurz IHK) bescheinigt. In manchen Bundesländern ist ein solcher Nachweis zwar nicht mehr nötig, man sollte sich aber trotzdem zuvor darüber informieren. Da man ja auch mit Lebensmittel arbeitet, ist auch eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt notwendig. Wenn man zuvor aber bereits in dieser Branche gearbeitet hat und mit Lebensmittel in Kontakt war, dann braucht man diese Bescheinigung vor der Eröffnung nicht.
Gewerbeanmeldung: Eine Bar muss auch erst einmal angemeldet werden. Dies findet beim zuständigen Gewerbeamt statt. Wenn die Anmeldung erfolgreich war, wird sich das Gewerbeamt mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Anschließend meldet sich das Finanzamt beim Gründer der Bar, um die steuerliche Erfassung voranzutreiben. Wenn dies erfolgt ist, ist ein grosser Schritt bereits getan.
Nebst diesen Genehmigungen muss man sich ebenfalls mit Versicherungen auseinandersetzen. Da man als Gründer eine relativ große Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitern und auch irgendwo gegenüber seinen Gästen hat. Die wichtigste Versicherung ist daher die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie bewahrt davor, in einem Schadensfall mit dem gesamten Privatvermögen haften zu müssen. Nebst dieser Vorsichtsmaßnahme kann auch die Inventarversicherung von Vorteil sein. Falls einmal ein Glas runterfällt oder ein Teller zerbricht, können diese mithilfe der Versicherung ersetzt werden. Welche Versicherung zusätzlich noch benötigt wird, sollte gründlich recherchiert werden.
2. Diese Kosten sollte man einplanen
Eine Neueröffnung ist eine äußerst kostspielige Sache und kann definitiv nicht mal einfach so finanziert werden. Deswegen sollte man diese auch genau kalkulieren und von Anfang an planen. Wo, wann und wie fallen welche Aufwendungen an? Wie werden diese Kosten getilgt?
Kauf oder Pacht
Bevor man sich den generellen Auslagen widmet, die bei einer Neugründung anfallen. Sollte man sich damit auseinandersetzen, ob man mieten oder kaufen möchte.
Kauf: Beim Kauf wird der Mietvertrag des Inhabers übernommen und das Inventar und die Infrastruktur wird bezahlt. Bei einem Ankauf werden dem neuen Besitzer keine Grenzen gesetzt, der Kreativität kann freien Lauf gelassen werden und das Ladenlokal kann so gestaltet werden, wie es dem neuen Besitzer gefällt.
Pacht: Die zweite Möglichkeit ist die Pacht. Ein solches Nutzungsrecht funktioniert ähnlich wie eine Miete. Hier wird jeden Monat eine sogenannte Pachtsumme an den Besitzer des Geschäftsraumes überwiesen. Die Gestaltung und das Inventar bleibt im Besitz des Vermieters. Diese Art ist für den Mieter kostengünstig, aber er wird definitiv in der Gestaltung und Handhabung seiner Bar eingeschränkt.
Ebenso hier bringen beide Formen jeweils Vor- und Nachteile mit sich. Bevor man sich für eine entscheidet, sollte man auch erst einmal überprüfen, was gerade überhaupt auf dem Immobilienmarkt angeboten wird. Oftmals hat man auch keine andere Wahl. Wenn man die ideale Location für die eigene Gastronomie gefunden hat und der Vermieter diese aber nur verkauft und nicht verpachtet, obwohl man nur pachten wollte, muss man sich eben noch mal Gedanken machen.
Finanzplan
Um den Überblick nicht zu verlieren, kann der Finanzplan ein sehr hilfreiches Instrument sein. Hier werden von den Gründungskosten bis hin zu den laufenden Kosten alle festgehalten. Um diese Auslagen zu decken, gibt es zwei Möglichkeiten. Die Finanzierung durch Eigen- oder Fremdkapital. Damit man nun aber erst mal identifizieren kann, wo die Auslagen anfallen, sollte man diese in drei Kategorien einteilen. Die Gründungskosten, Investitionen und die laufenden Ausgaben.
Gründungskosten: Die Gründungskosten fallen meisten bereits vor den ersten Einkünften an. Das bedeutet, dass diese Kosten durch das Kapital gestützt werden müssen und nicht durch die Einnahmen bezahlt werden können. Bei großen Umbauten und Umdekorationen können bereits vor der Eröffnung Auslagen im fünfstelligen Bereich anfallen.
Zu den Gründungskosten gehören folgende Zahlungen:
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Beratungen für den Finanz- und Businessplan
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Design der Marke (Logo, Farbgestaltung, Webseite etc.)
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Markenanmeldung, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag
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Werbemassnahmen vor der Eröffnung
Investitionen: Es gibt dringende Investitionen und welche, die man noch ein wenig nach hinten verschieben kann. Da gilt es abzuwägen, auf was man sich unbedingt fokussieren muss und möchte. Trotzdem gehört die Innenausstattung auch zu den Investitionen. Diese muss bereits von Anfang an investiert werden.
Dazu gehören:
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Umbau und Renovierung des Geschäfts
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Einrichtung (Tische, Stühle, Theke, Kaffeemaschine, Spülmaschine etc.)
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Equipment (Gläser, Teller, Shaker, Löffel und Gabel)
Laufende Kosten: Die laufenden Kosten fallen im regelmäßigen Abstand an. Sie müssen ständig mit einkalkuliert werden. Zudem sollte man auch im Plan festhalten, wann die jeweiligen Auslagen fällig sind.
Darunter fallen folgende Punkte:
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Die Miete der Räumlichkeiten
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Haftpflicht- und Krankenkassenversicherungen
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Mitarbeiterkosten (Lohn, Sozialversicherung etc.)
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Strom- und Wasserkosten
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Marketingbudget
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Beratungskosten (z.B. Steuerberater)
Finanzierung
Nachdem man also im Finanzplan kalkuliert hat, wie hoch die Ausgaben tatsächlich sind, sollte man sich nun auch damit beschäftigen, wie diese gedeckt werden. Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Finanzierung. Entweder durch das Eigenkapital oder durch das Fremdkapital.
Das Eigenkapital kommt aus der Tasche des Gründers. Meist kann aber die Höhe des benötigten Kapitals nicht einmal durch jahrelanges Sparen und hartes Arbeiten erreicht werden. Daher wird verständlicherweise auch auf die Finanzierung zurückgegriffen. Die Fremdfinanzierung ist durch Investoren, Fördergelde und Kredite möglich.
Um eine solche Finanzierung überhaupt in Anspruch nehmen zu können, müssen diese Instanzen mit dem eigenen Konzept überzeugt werden. Dazu dient der sogenannte Businessplan, das wohl wichtigste Instrument während einer Gründung. Teil davon ist auch der Finanzplan. Investoren, Banken oder Kreditgeber informieren sich über das Projekt und wägen die Chancen des Unternehmen mit den Risiken ab. Wenn sie von dem Konzept überzeugt sind, stellen sie das benötigte Kapital zur Verfügung.
3. Ist ein Businessplan wirklich notwendig?
Der Businessplan ist wie bereits erwähnt essenziell notwendig bei einer Gründung. Darin werden in verschiedenen Kapiteln die einzelnen Schritte beschrieben, die zur Erreichung des Vorhabens dienen. Der Geschäftsplan ist die Steigerung des Konzepts. Normalerweise steht am Anfang nämlich immer zuerst die Idee, dann folgt die Rohfassung und anschließend erst der Businessplan. Hier wird alles schriftlich festgehalten. Denn dieser soll nicht nur den Gründer dabei unterstützen, nicht den Überblick zu verlieren, sondern auch mit Dritten helfen. Ein Businessplan wird von potenziellen Investoren und Kreditinstituten helfen, sich einen Eindruck der Geschäftsidee zu verschaffen. Deswegen ist zu sagen, dass der Geschäftsplan einer der wichtigsten Schritte bei einer Neugründung ist und auf keinen Fall übersprungen werden darf.
Businessplan
Es gibt keine vorgeschrieben Form, was genau in einem Geschäftsplan stehen soll. Trotzdem gibt es aber gewisse Kapitel, die enthalten sein sollten. Der Inhalt variiert je nach Gastronomie oder Traum. Bei allfälligen Fragen kann hier auch ein Berater zugezogen werden. Dieser unterstützt den Unternehmer während des verfassen des Geschäftsplanes.
Geschäftsidee: Im ersten Kapitel wird erst einmal die eigene Idee, das Konzept vorgestellt. In welche Richtung sollte es gehen? Wird es eine eher gewöhnliche Bar, eine Cocktail Bar oder doch eine Shisha Bar? Was ist die Mission deines Geschäfts? Wo willst du hin und welche Ziele sollten langfristig erreicht werden?
Zielgruppen- und Marktanalyse: Da ein solcher Betrieb selbstverständlicherweise auch von seinen Gästen abhängig ist, sollte man wissen wer die Gäste sind. Am besten findet man dies mithilfe einer Zielgruppenanalyse heraus. Hier wird das Konsumentenverhalten beobachtet und das Angebot oder das Konzept wird auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt.
Nebst der Zielgruppe kann aber auch der Markt analysiert werden. Das funktioniert am besten mithilfe verschiedener Methoden. Die bewährteste ist die SWOT-Analyse. Sie misst die Stärken und Schwächen des Geschäfts, in diesem Fall die Bar an den Chancen und Risiken des Marktes. Dadurch entstehen Aspekte, die verbessert werden können oder Dinge auf die man eventuell sogar verzichten kann.
Wettbewerb: Zusätzlich kann man sich noch auf den Wettbewerb fokussieren. Eine Marktanalyse bezieht sich immer auch auf die Konkurrenz. Es wird auf die umliegenden Wettbewerber geachtet. Schließlich soll sich das eigene Konzept ebenso von den anderen abheben. Das funktioniert nur, wenn man auch weiß, was die Konkurrenz macht.
Gründerteam: In diesem Kapitel wir der oder die Gründer vorgestellt. Welche Aufgaben von wem übernommen werden und welches Know-how von wem stammt. Falls für die eigene Bar eine Fremdfinanzierung benötigt wird, sollten die Investoren die Menschen hinter der Idee kennenlernen. Das wird mit diesem Kapitel ermöglicht.
Rechtsform und Vorschriften: Bevor man das Gewerbe überhaupt beim zuständigen Gewerbeamt anmeldet, muss man sich für die geeignete Rechtsform entscheiden. Welche für das eigene Konzept ideal ist, sollte man genauer mit dem Steuerberater besprechen, denn die richtige Rechtsform hat unteranderem auch steuerliche Vorteile.
Die nötigen Vorschriften wurden bereits zuvor erwähnt. Die wichtigsten für eine eigene Bar sind aber folgende:
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Die Gaststättenverordnung
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Der Gaststättenunterrichtungsnachweis
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Die Gewerbeanmeldung
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Die Gaststättenkonzession (Schanklizenz)
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Die Hygienebelehrung
Nebst diesen zwei Aspekten steht auf der Checkliste außerdem die Versicherungen. Als Geschäftsführer trägt man sowohl Verantwortung gegenüber den Gästen als auch den eigenen Mitarbeitern. Damit man für alle Fälle gesorgt hat, sollte man sich genau deswegen unbedingt um die richtigen Versicherungen kümmern.
Die rechtlichen Vorschriften und Genehmigungen sind die, die am meisten abverlangen. Oftmals ist unklar was man genau braucht und was vielleicht für andere Unternehmen sinnvoll ist aber für das eigene eher nicht. Hilfe bei den folgenden Fragen kann man bei Experten anfragen. Auch liefern die zuständigen Behörden vor Ort bereits viele Informationen.
Standort: Wichtig fürs Geschäft ist ebenfalls die Lage. Daher sollte diese auch hier thematisiert werden. Trotz der Wichtigkeit ist es häufig sehr schwierig, eine Location zu finden, die wirklich alles mitbringt. Denn wenn die Lage optimal ist, ist die Miete oftmals kaum bezahlbar. Daher muss man hier hin und wieder ein paar Abstriche machen. Schlussendlich ist es wichtig, dass die Kunden die Bar finden und dort auch einen schönen Abend verleben können.
Finanzen: Das Kapitel der Finanzen ist gerade deswegen so wichtig, da es auch für potenzielle Investoren und Kreditgeber von Bedeutung ist. Hier werden alle Koten aufgelistet. Von den Startkosten bis hin zu den laufenden. Aufgrund dieser Auflistung können Entscheidungen getroffen werden. Zudem dient es als eine Art Übersicht für den Unternehmer.
Executive Summary: Im letzten Kapitel des Geschäftsplan ist das Executive Summary. Es ist eine Zusammenfassung des gesamten Businessplans. So kann man such in einem kurz aber prägnant gehaltenen Kapitel über die wichtigsten Dinge informieren.
Bestehende Bar
Als Alternative gibt es auch die Option, sich für eine bereits bestehende Kneipe zu entscheiden. Man kann eine solche Gaststätte entweder Mieten oder Kaufen und sich für dieses Konzept zu entscheiden, bringt vielerlei Vorteile mit sich.
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Die Anschaffung neuer Konzessionen ist deutlich einfacher als bei einer Neugründung. Man sollte aber noch einmal einen genauen Blick darauf werfen, welche Erlaubnisse der Vorgänger hatte, denn diese können sowohl zu viel als auch zu wenig für deine Geschäftsidee sein.
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Der Standort muss nicht erst gefunden werden, sondern das Ladenlokal besteht bereits.
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Oftmals wird das Personal auch vom Vorbesitzer übernommen. Was den Vorteil mit sich bringen kann, dass das Team bereits eingespielt ist und eine harmonische Dynamik herrscht.
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Gewisse rechtliche Vorschriften sind bereits vorhanden. Es muss sich nicht mehr um alles von Grund aus angeschafft werden. Hier aber unbedingt überprüfen, was vorhanden ist und was nicht. So können beispielsweise auch Versicherungen vom Vorbesitzer übernommen werden.
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Falls für die Übernahme auch ein Kredit benötigt wird, ist dieser einfacher zu bekommen als bei einer Neugründung. Denn es sind bereits Handfeste zahle über die Bar vorhanden.
Ob man sich bei der Eröffnung einer Bar für eine bereits Bestehende entscheidet oder nicht, muss definitiv je nach Situation entschieden werden. Oftmals ist es auch nicht nur mit den bürokratischen Dingen verbunden, sondern auch von Person zu Person anders.