Corona Öffnung Überblick

Aktuelles Corona Update für den Einzelhandel, Beauty und die Gastronomie in den Regionen Österreich, Schweiz und Deutschland

Letztes Update: 24.11.2021

Seit nun mehr als einem Jahr müssen wir uns mit dem Coronavirus arrangieren. Zur Zeit ändern sich die Bestimmungen ständig. Damit du die Übersicht nicht verlierst und Antworten erhältst, haben wir dir eine Corona-Statusseite eingerichtet. Diese Seite werden wir regelmässig updaten.

Wähle dein Land aus:
Österreich
Schweiz
Deutschland

 


Corona Öffnungen in Österreich (1)

Seit dem 22. November 2021 gilt der bundesweiter Lockdown. Dabei sind FFP2 Masken per sofort verpflichtend, ebenfalls auch am Arbeitsplatz. Weiter gilt eine ganztägige Ausgangsbeschränkung.

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Gastronomie Corona Öffnung in Österreich

Die Gastronomie darf nur noch Take-Away anbieten. Eine Konsumation ist nicht im Umkreis von 50m gestattet. Alkoholische Getränke dürfen nur noch in abgefüllten Gefässen verkauft werden.

Friseur und Kosmetiksalon Corona Öffnung in Österreich

Für nicht körpernahen Dienstleistungen gilt die 2G-Regel. Die Kunden müssen eine Maske tragen. Betriebsstätte für Körpernahe Dienstleistungen müssen geschlossen bleiben. 

Einzelhandel Öffnung in Österreich

Es dürfen nur noch Betriebsstätten der Grundversorgung geöffnet haben. Die Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen.

 


Corona Öffnungen in der Schweiz
(2)

Wähle deine Branche aus:
Gastronomie
Einzelhandel
Beauty

 


Gastronomie Corona Öffnung

Ab dem dem 13. September 2021 gibt es für Gäste ab 16. Jahren in öffentlich zugänglichen Innenbereichen von Gastronomiebetrieben eine generelle Zertifikatspflicht. Die ausgedehnte Zertifikatspflicht ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Hingegen ist für die Aussengastronomie, Gassenküche oder für Restaurationsbetriebe in Transitbereichen kein Zertifikat nötig.

Weiterhin gilt:

  • Im Innenbereich gilt eine Sitzpflicht.
  • Im Innenbereich darf die Maske nur am Tisch abgelegt werden.
  • Im Innenbereich muss von einer Person pro Gruppe die Kontaktdaten erhoben werden.
  • Zwischen den Tischen gilt einen Abstand von 1,5 Metern oder es muss eine Abschrankung angebracht werden.

Veranstaltungen in Diskotheken und Tanzlokale dürfen nur Zutritt von Personen gewähren, welche ein Corona-Zertifikat vorweisen können. Alle Betreiber von öffentlich zugänglichen Betrieben müssen ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen.

Restaurant Öffnung Waadt

Im Kanton Waadt gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:

  • Die obligatorische Schliesszeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr wird aufgehoben.
  • Der Restaurantbetrieb muss eine hydroalkoholischen Lösung beim Betreten und Verlassen des Betriebs bereitstellen.
  • Der Schutzplan muss Massnahmen enthalten, um die Personenströme im Innenbereich zu regulieren.

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Einzelhandel Corona Öffnung

In öffentlich zugänglichen Innenbereichen im Einzelhandel, gibt es eine generelle Maskenpflicht. Alle Betreiber von öffentlich zugänglichen Betrieben müssen ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen.

Einzelhandel Öffnung Waadt

Im Kanton Waadt gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:

  • Betriebe, die sowohl einen Verkaufs- als auch einen Gaststättenbereich umfassen (z. B. Bäckerei-Restaurant), unterliegen hinsichtlich desGaststättenbereich den Vorschriften für Restaurants.
  • Der Einzelhandelbetrieb muss eine hydroalkoholischen Lösung beim Betreten und Verlassen des Betriebs bereitstellen.
  • Installation eines Desinfektionssystems für Einkaufswagen und -körbe sowie für Kontaktflächen.

Einzelhandel Öffnung Jura und Aargau

In den Kantonen Jura und Aargau gilt folgende zusätzliche Bestimmung:

  • Die Anzahl der gleichzeitig in einem Einkaufszentrum anwesenden Personen, darf die in allen Geschäften des Einkaufszentrums zugelassenen Gesamtzahl aller Kunden, nicht überschreiten.


Friseur und Kosmetiksalon Corona Öffnung

In öffentlich zugänglichen Innenbereichen von Friseure und Kosmetiksalons, gibt es eine generelle Maskenpflicht. Alle Betreiber von öffentlich zugänglichen Betrieben müssen ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen.

Beauty Öffnung Waadt

Im Kanton Waadt gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:

  • Es gibt keine Begrenzung der Kapazität von Kunden in den Räumlichkeiten.
  • Der Abstand von 1.5 Metern muss eingehalten werden.

 


Corona Öffnungen in Deutschland
(3)

Am 23. November 2021 haben Bund und Länder gemeinsam die Corona-Regeln angepasst:

  • Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, benötigen einen Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (max. 48 Stunden alt).
  • Dabei können die Länder vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise durch die 2G-Regel ersetzt wird.
  • Für alle Arbeiter:Innen gilt am Arbeitsplatz die 3G-Regel.
  • Im Öffentlichen Verkehr gilt ebenfalls die 3G-Regel.

Weiterhin gelten die bundesweiten Abstands- und Hygieneregeln. In geschlossenen öffentlichen Räumen (z.B. Gastronomie, Beauty und Einzelhandel) muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Der Mindestabstand von 1.5 Meter ist ebenfalls einzuhalten.

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Gastronomie
Einzelhandel
Beauty


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Gastronomie Corona Öffnung in Deutschland

Bei niedrigen Inzidenzwerten kann die Aussengastronomie und mit weiteren Auflagen auch die Innenräume geöffnet haben. Entscheidend sind die Verordnungen der jeweiligen Bundesländer, welche unten aufgeführt sind. Grundsätzlich gilt die 3G-Regel.

Wähle dein Bundesland aus:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfahlen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

 


Restaurantbesuch in Baden-Württemberg

Folgende Gastronomie-Bestimmungen gelten in Baden-Württemberg:

Ab 16. September 2021 tritt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird.

Basisstufe:

  • Maskenpflicht in den Innenräumen.
  • Zugang zu Gastrobetrieben in geschlossene Räumen nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen.
  • In der Innengastronomie müssen die Kontaktangaben der Besucher erhoben werden.
  • Der Mindestabstand von 1.5 Metern muss eingehalten werden.
  • Der Außer-Haus-Verkauf und die Abholung von Getränken und Speisen ausschließlich zum Mitnehmen ist ohne Einschränkung möglich.
  • Ein Hygienekonzept muss erstellt werden.


    Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.

    • Maskenpflicht in den Innenräumen.
    • Zugang zu Gastrobetrieben in geschlossene Räumen nur mit PCR Test sowie für, genesene oder geimpfte Personen.
    • In der Innengastronomie müssen die Kontaktangaben der Besucher erhoben werden.
    • Der Mindestabstand von 1.5 Metern muss eingehalten werden.
    • Der Außer-Haus-Verkauf und die Abholung von Getränken und Speisen ausschließlich zum Mitnehmen ist ohne Einschränkung möglich.
    • Ein Hygienekonzept muss erstellt werden.

    Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in BadenWürttemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet

    • Maskenpflicht in den Innenräumen.
    • Zugang zu Gastrobetrieben in geschlossene Räumen nur für getestete und geimpfte Personen.
    • In der Innengastronomie müssen die Kontaktangaben der Besucher erhoben werden.
    • Der Mindestabstand von 1.5 Metern muss eingehalten werden.
    • Der Außer-Haus-Verkauf und die Abholung von Getränken und Speisen ausschließlich zum Mitnehmen ist ohne Einschränkung möglich.
    • Ein Hygienekonzept muss erstellt werden.


Restaurantbesuch in Bayern

Aufgrund des unterschiedlichen Infektionsgeschehens innerhalb Bayerns, wird eine regionale Hotspotregelung eingeführt. Sobald in einem Landkreis die Intensivbetten in Krankenhäusern zu mindestens 80% ausgelastet sind sowie eine 7-Tage-Inzidenz von über 300 überschritten wird, gelten die Massnahmen der roten Ampel.

Die gelbe Ampel tritt in Kraft, sobald landesweit mehr als 1.200 Corona-Patienten in ein bayrisches Krankenhaus eingeliefert wird oder landesweit mehr als 450 Intensivbetten belegt sind. Als Maskenstandard gilt weiterhin die FFP2-Maske.

Grüne Ampel: Keine Änderungen

Gelbe Ampel: Anhebung des Maskenstandards auf FFP 2, neu 3G plus statt 3G und 2G statt 3G plus.

Rote Ampel: 3G am Arbeitsplatz und bei zehn oder mehr Beschäftigten, regelmässige Test bei Kontakt mit anderen Personen, 3G plus für Gastronomie & körpernahe Dienstleistungen, 2G Ausweitung auf die Kultur und Veranstaltungen.

Folgende Gastronomie-Bestimmungen gelten zur Zeit in Bayern:

  • In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 50 überschritten wird, müssen die Gäste aus verschiedenen Hausständen an einem Tisch, einen Testnachweis vorlegen.
  • Es gilt für Gäste und Angestellte eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Soweit es nicht um eine Veranstaltung handelt, gilt in geschlossenen Räume ein Tanzverbot.
  • Es gilt zwischen 22 und 5 Uhr eine Sperrstunde.
  • Zurzeit gilt die 2G Regel


Restaurantbesuch in Berlin

Gastronomen können mit dem 2G-Optionsmodell selbst entscheiden, ob sie den Zutritt zu Innenräume mit den 3G-Regeln oder den 2G-Regeln ermöglichen. 

2G-Bedingungen:

  • Die Impf- und Genesenennachweise müssen digital verifizierbar sein. 
  • Die Ausweise müssen mit einer Anwesenheitsdokumentation erfasst werden.
  • Die Maskenpflicht sowie der Mindestabstand entfallen.
  • Das 2G-Modell kann auch tagesweise oder für einen begrenzten Zeitraum gelten.
  • Personal, welches unmittelbaren Kundenkontakt hat, muss ebenfalls vollständig geimpft oder genesen sein. 
  • Kinder unter 12 Jahren haben nur Zutritt, wenn sie einen negativen Testbescheid vorlegen können.

Folgende Gastronomie-Bestimmungen gelten in Berlin:

  • Zutritt in die Innenbereiche von Gastronomiebetrieben haben nur Gäste, welche geimpft oder genesen sind (2G-Regel). Zusätzlich gilt eine Maskenpflicht.
  • Speisen und Getränke dürfen nur am Tisch verzehrt werden.
  • Ein Mindestabstand von 1.5 Metern muss gewährleistet werden.
  • Gastrobetriebe dürfen die Innenräume nur öffnen, wenn die Vorgaben eines Hygienerahmenkonzepts eingehalten werden.


Restaurantbesuch in Brandenburg

Folgende Gastronomie-Bestimmungen gelten in Brandenburg:

  • Die Kontaktangaben der Gäste müssen erhoben werden, ausser bei Takeway-Betriebe.
  • Zutritt zu den Innenräumen bei Gastrobetrieben haben nur Gäste, welche einen negativen Corona-Testnachweis vorlegen.
  • Die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen
  • Es gilt eine Maskenpflicht.
  • Ein Hygienekonzept muss erstellt werden.
  • Den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft muss gewährleistet werden.


Restaurantbesuch in Bremen

Folgende Gastronomie-Bestimmungen gelten in Bremen:

  • Die Kontaktangaben der Gäste müssen erhoben werden, ausser bei Takeway-Betriebe.
  • Der Zugang zu den Gastro-Innenräumen ist nur mit einem negativen Corona-Test (nicht älter als 24h) möglich (Genesene und Geimpfte sind ausgenommen).
  • Liegt die Inzidenz den dritten Tag in Folge oberhalb des Wertes von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, gilt die 3G-Regel in den Innenräumen.
  • Die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen
  • Es gilt eine Maskenpflicht und ein Hygienekonzept muss erstellt werden


Restaurantbesuch in Hamburg

Folgende Gastronomie-Bestimmungen gelten in Hamburg:

  • Die allgemeinen Hygienevorgaben sind einzuhalten.
  • Ein Schutzkonzept muss erstellt werden.
  • Die Kontaktangaben der Gäste müssen erhoben werden.
  • Zwischen den Tischen gilt einen Abstand von 1,5 Metern oder es muss eine Trennwand angebracht werden und eine medizinische Maske muss getragen werden.
  • Es darf nur am Tisch konsumiert werden.
  • Der Zugang zu den Innenbereichen in Gastronomiebetrieben ist nur mit einem negativen Corona-Test zulässig.
  • Im Innenbereich gibt es zwischen 23 und 5 Uhr des Folgetags eine Sperrstunde.

Zusätzliche 2G-Option ab 28. August 2021:

In Gastronomie-Betriebe, welche nur noch Geimpfte und Genesene Gäste zulassen, entfallen folgende Regeln:

  • Es gilt keine Sperrstunde mehr.
  • Abstandsregeln entfallen.
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken ist auch an Stehtischen zulässig.
  • Es gilt eine freie Anordnung von Tischen und Stühlen.


Restaurantbesuch in Hessen

Folgende Gastronomie-Bestimmungen gelten in Hessen:

  • Gastrobetriebe dürfen Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung anbieten, wenn ein Abstands- und Hygienekonzept vorliegt.
  • Die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst werden.
  • Die Abstände der Tische müssen einen Mindestabstand von 1.5 Meter betragen.
  • In der Innengastronomie muss eine medizinische Maske getragen werden.
  • Es haben nur geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt zur Innengastronomie.
  • Ab der Eskalationsstufe haben nur geimpfte und genesene Personen Zutritt zur Innen- und Aussengastronomie.


Restaurantbesuch in Mecklenburg-Vorpommern

Gastronomen können wahlweise das 2G-Modell einführen. In diesem Modell haben nur noch geimpfte oder genesene Gäste Zutritt. Dies gilt auch für Beschäftigte, welche sich in den gleichen Räumlichkeiten aufhalten wie die Gäste.

Folgende Gastronomie-Bestimmungen gelten in Mecklenburg-Vorpommern

  • Es müssen ein Hygienekonzept und ein ergänzendes Konzept der Aerosol-Belastung erstellt werden.
  • Die Inanspruchnahme der Bewirtung ist im Innenbereich nur nach vorheriger Reservierung und nur für Gäste gestattet, die über ein negatives Corona-Testergebnis verfügen.
  • Die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst werden.
  • Die Abstände der Tische müssen einen Mindestabstand von 1.5 Meter betragen.
  • In der Innengastronomie muss eine medizinische Maske getragen werden.


Restaurantbesuch in Niedersachsen

Folgende Gastronomie-Bestimmungen gelten in Niedersachsen:

  • Nur Zutritt zur Innengastronomie für Gäste, welche geimpft oder genesen sind.
  • 3-G-Regel in der Aussengastronomie.
  • Gastrobetriebe müssen ein Hygienekonzept erstellen.
  • Maskenpflicht innen, sofern man nicht am Platz sitzt.
  • Die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst werden.
  • Die Abstände der Tische müssen einen Mindestabstand von 1.5 Meter betragen.


Restaurantbesuch in Nordrhein-Westfalen

Folgende Gastronomie-Bestimmungen gelten in Niedersachsen:

  • Gastrobetriebe müssen ein Hygienekonzept erstellen.
  • Zutritt haben alle Gäste, welche geimpft oder genesen sind. 
  • Es besteht eine Platzpflicht.
  • In der Innengastronomie muss eine medizinische Maske getragen werden.
  • Die Abstände der Tische müssen einen Mindestabstand von 1.5 Meter betragen.
  • Die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst werden.


Restaurantbesuch in Rheinland-Pfalz

Folgende Gastronomie-Bestimmungen gelten in Rheinland-Pfalz:

  • Gastrobetriebe müssen ein Hygienekonzept erstellen.
  • Für in in den Innenbereich haben nur genesene oder geimpfte (2G-Regel) Gäste Zutritt.
  • Es besteht eine Platzpflicht.
  • Gäste und Angestellte müssen eine medizinische Maske tragen.
  • Die Abstände der Tische müssen einen Mindestabstand von 1.5 Meter betragen.
  • Die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst werden.


Restaurantbesuch im Saarland

Folgende Gastronomie-Bestimmungen gelten im Saarland:

  • Gastrobetriebe müssen ein Hygienekonzept erstellen.
  • Es besteht eine Sitzplatzpflicht.
  • Gäste und Angestellte müssen im Innenbereich eine medizinische Maske getragen werden.
  • Die Abstände der Tische müssen einen Mindestabstand von 1.5 Meter betragen.
  • Die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst werden.


Restaurantbesuch in Sachsen

Folgende Gastronomie-Bestimmungen gelten in Sachsen:

Seit dem 8. November gilt die 2G-Regel für die Innengastronomie.

  • Für Gäste gilt die 2G-Regel.
  • Die täglichen Öffnungszeiten sind beschränkt zwischen 6 und 20 Uhr.
  • Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt sind verpflichtet, sich zweimal wöchentlich zu testen oder sich testen zu lassen. Der Nachweis über die Testung ist für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren.
  • Hygienekonzept muss vorhanden sein.
  • Kontakterfassung ist nötig.
  • Gäste und Angestellte müssen im Innenbereich eine medizinische Maske getragen werden.
  • Die Abstände der Tische müssen einen Mindestabstand von 1.5 Meter betragen.
  • Es gilt ein Verbot für den Alkoholausschank und -konsum auf öffentlichen Plätzen, welche von den Kommunen benannt werden.


Restaurantbesuch in Sachsen-Anhalt

Folgende Gastronomie-Bestimmungen gelten in Sachsen-Anhalt:

  • Die Abstände der Tische müssen einen Mindestabstand von 1.5 Meter betragen.
  • Nicht geimpfte und genesene Gäste müssen einen tagesaktuellen negativen Corona-test vorweisen können.
  • Die Kontaktangaben der Gäste muss erhoben werden.
  • In Innenräume müssen Gäste und Angestellte einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Gastronomen können auch das 2G-Modell betreiben:
    • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend,
    • Einhaltung eines Abstands und Kapazitätsbegrenzungen


Restaurantbesuch in Schleswig-Holstein

Folgende Gastronomie-Bestimmungen gelten in Schlewsig-Holstein:

  • Im Innenbereich gilt die 2G-Regel.
  • Die Gastrobetriebe müssen ein Hygienekonzept ausarbeiten.
  • Für Mitarbeitende gilt die 3G-Regel.
  • Gäste und Angestellte müssen im Innenbereich eine medizinische Maske tragen.
  • Es gilt im Innenbereich eine Sitz-Pflicht.


Restaurantbesuch in Thüringen

Folgende Gastronomie-Bestimmungen gelten in Thüringen:

  • Die Abstände der Tische müssen einen Mindestabstand von 1.5 Meter betragen.
  • Im Innenbereich müssen die Kontaktdaten der Gäste erhoben werden.
  • Gäste und Angestellte müssen im Innenbereich eine qualifizierte Gesichtsmaske tragen.
  • Die Gastrobetriebe müssen ein Hygienekonzept ausarbeiten.

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Einzelhandel Corona Öffnung in Deutschland

Die Regelungen vor Ort trifft das jeweilige Bundesland. Der Einzelhandel kann bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen geöffnet sein. Bei einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmetern gelten zudem Zutrittsbeschränkungen: Maximal eine Person pro 10 Quadratmetern. Hinsichtlich der Verkaufsflächen über 800 Quadratmetern sind zwei Personen pro 30 Quadratmetern erlaubt. Bei Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen.

Ab einer 7-Tage Inzidenz von über 50 Neuinfektionen können jeweils die Bundesländer «Click and Meet» (Terminshopping) ermöglichen. Dazu muss der Kunde vorgängig einen Einkaufstermin buchen. 

Weiter besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und den Mindestabstand von 1.5 Metern einzuhalten.

Im Bundesland Bayern gilt folgende zusätzliche Bestimmung: Es gilt für Kunden und Angestellte eine FFP2-Maskenpflicht.

Im Bundelsand Baden Württemberg gilt folgende zusätzliche Bestimmung: Bei der Alarmstufe ist die 2-G-Regel Pflicht, ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote.

In Sachsen gilt folgende zusätzliche Bestimmung:
Der Zugang zu den Einzelhandelsgeschäften ist nur für Kunden, welche geimpft oder genesen sind zugänglich. Ausgenommen sind Geschäfte des Grundbedarfes. Die Öffnungszeiten sind nur noch zwischen 6 und 20 Uhr möglich.

Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gilt folgende zusätzliche Bestimmung:

Geschäfte, welche nicht der Grundversorgung dienen, können wahlweise das 2G-Modell einführen. In diesem Modell haben nur noch geimpfte oder genesene Gäste Zutritt. Dies gilt auch für Beschäftigte, welche sich in den gleichen Räumlichkeiten aufhalten wie die Gäste.

 


Friseur, Nagel- und Kosmetikstudio Corona Öffnung in Deutschland

Friseure, Kosmetiksalons und körpernahe Dienstleistungsbetriebe können geöffnet sein, wenn:

  • die Kontaktdaten der Kunden erfasst werden,
  • die Angestellten und Kunden eine medizinische Maske tragen,
  • die 3G Regeln eingehalten werden,
  • es ein Testkonzept für die Angestellten gibt,
  • die Betriebe ein Hygienekonzept vorweisen können.

Folgende Bundesländer haben zusätzliche Bestimmungen verordnet:  

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfahlen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

 


Friseure, Beauty- und Kosmetikstudios in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gelten zusätzlich folgende Bestimmung:

Ab 16. September 2021 tritt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird.

Basisstufe + Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.

  • Zugang haben nur Kunden, welche getestet, genesen oder geimpft sind. Zusätzlich zu 3G müssen die Kunden einen negativen PCR-Test vorlegen.
  • In der Innengastronomie müssen die Kontaktangaben der Besucher erhoben werden.
  • Der Mindestabstand von 1.5 Metern muss eingehalten werden.
  • Der Außer-Haus-Verkauf und die Abholung von Getränken und Speisen ausschließlich zum Mitnehmen ist ohne Einschränkung möglich.
  • Ein Hygienekonzept muss erstellt werden.


Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in BadenWürttemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet

    • Zugang haben nur Kunden mit einem PCR Test sowie genesene oder geimpfte Personen.

Diese Nachweispflicht gilt nicht für Physio- und Ergotherapie, Logopädie und Podologie sowie medizinische Fußpflege und ähnliche gesundheitsbezogene Dienstleistungen. 

 


Friseure, Beauty- und Kosmetikstudios in Bayern

Aufgrund des unterschiedlichen Infektionsgeschehens innerhalb Bayerns, wird eine regionale Hotspotregelung eingeführt. Sobald in einem Landkreis die Intensivbetten in Krankenhäusern zu mindestens 80% ausgelastet sind sowie eine 7-Tage-Inzidenz von über 300 überschritten wird, gelten die Massnahmen der roten Ampel.

Die gelbe Ampel tritt in Kraft, sobald landesweit mehr als 1.200 Corona-Patienten in ein bayrisches Krankenhaus eingeliefert wird oder landesweit mehr als 450 Intensivbetten belegt sind. Als Maskenstandard gilt weiterhin die FFP2-Maske.

Grüne Ampel: Keine Änderungen

Gelbe Ampel: Anhebung des Maskenstandards auf FFP 2, neu 3G plus statt 3G und 2G statt 3G plus.

Rote Ampel: 3G am Arbeitsplatz und bei zehn oder mehr Beschäftigten, regelmässige Test bei Kontakt mit anderen Personen, 3G plus für Gastronomie & körpernahe Dienstleistungen, 2G Ausweitung auf die Kultur und Veranstaltungen.

In Bayern gelten zusätzliche folgende Bestimmungen:

  • Es gilt für Kunden und Angestellte eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Die FFP2-Maskenpflicht entfällt insoweit, als die Art der Leistung sie nicht zulässt.
  • Grundsätzlich soll ein Mindestabstand von 1.5 Meter zwischen den Kunden eingehalten werden.


Friseure, Beauty- und Kosmetikstudios in Berlin

Dienstleister können mit dem 2G-Optionsmodell selbst entscheiden, ob sie den Zutritt zu Innenräume mit den 3G-Regeln oder den 2G-Regeln ermöglichen. 

2G-Bedingungen:

  • Die Impf- und Genesenennachweise müssen digital verifizierbar sein. 
  • Die Ausweise müssen mit einer Anwesenheitsdokumentation erfasst werden.
  • Die Maskenpflicht sowie der Mindestabstand entfallen.
  • Das 2G-Modell kann auch tagesweise oder für einen begrenzten Zeitraum gelten.
  • Personal, welches unmittelbaren Kundenkontakt hat, muss ebenfalls vollständig geimpft oder genesen sein. 
  • Kinder unter 12 Jahren haben nur Zutritt, wenn sie einen negativen Testbescheid vorlegen können.

In Berlin gelten zusätzliche folgende Bestimmungen:

  • Angestellte müssen eine Hygienemaske tragen und die Kunden eine FFP2 Maske. Sowie müssen die Kunden negativ getestet sein. Bei Anwendung der 2-G-Regel entfällt die Masken- und Testpflicht.
  • Gilt nicht für medizinisch notwendige Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Fußpflege und Behandlungen durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.


Friseure, Beauty- und Kosmetikstudios in Brandenburg

In Brandenburg gelten zusätzlich folgende Bestimmung:

  • Die Personendaten müssen erhoben werden.
  • Alle Personen müssen eine medizinische Maske tragen.
  • Bei Dienstleistungen, welche aufgrund der Eigenart der Behandlung nicht möglich ist, eine Maske zu tragen, dürfen nur von Personen mit einem negativen Corona-Test in Anspruch genommen werden.

 


Friseure, Beauty- und Kosmetikstudios in Bremen

In Bremen gelten zusätzliche folgende Bestimmungen:

  • Der Zugang zu den Innenräumen ist nur mit einem negativen Corona-Test (nicht älter als 24h) möglich. Genesene und Geimpfte sind davon ausgenommen.
  • Liegt die Inzidenz den dritten Tag in Folge oberhalb des Wertes von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, gilt die 3G-Regel in den Innenräumen.


Friseure, Beauty- und Kosmetikstudios in Hamburg

In Hamburg gelten zusätzliche folgende Bestimmungen:

  • Diese Dienstleistungen dürfen nur nach Anmeldung mit Terminvereinbarung erbracht werden.
  • Körpernahe Dienstleistungen dürfen nur nach Vorlage eines negativen Coronavirus-​Testnachweises nach erbracht werden.


Friseure, Beauty- und Kosmetikstudios in Hessen

In Hessen gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

  • 3G-Pflicht, es kann mit einem Antigen-Test getestet werden.
  • Maskenpflicht
  • Ab der Eskalationsstufe gilt die 2G-Regel.

 


Friseure, Beauty- und Kosmetikstudios in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

  • Die Kunden haben nur mit einem negativen Corona-Test Zutritt.
  • Es müssen ein Hygienekonzept und ein ergänzendes Konzept der Aerosol-Belastung erstellt werden.
  • Die Kontaktangaben der Kunden müssen erhoben werden.
  • Es gilt eine Maskentragpflicht.

 

Friseure, Beauty- und Kosmetikstudios in Niedersachsen

In Niedersachsen gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

  • Die Kunden haben nur wenn sie genesen oder geimpft sind Zutritt.
  • Die Kontaktangaben der Kunden müssen erhoben werden.
  • Es gilt eine Maskentragpflicht.


Friseure, Beauty- und Kosmetikstudios in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

  • Zutritt haben alle Kunden, welche geimpft oder genesen sind.
  • Bei Kunden von Friseuren gilt die 3-G Regel, diese benötigen einen negativen PCR-Test (max. 24h).

 

 

Friseure, Beauty- und Kosmetikstudios in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich folgende Bestimmung:

Die Kunden müssen entweder genesen oder geimpft sein. Ausgenommen sind: Dienstleistungen aus medizinischen Gründen, Rehabilitationssport und Funktionstraining.


Friseure, Beauty- und Kosmetikstudios in Sachsen

In Sachsen gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

  • Die Ausübung von körpernahen Dienstleistungen sind untersagt. Ausgenommen sind medizinische notwendige körpernahen Dienstleistungen sowie Friseure und Bartpflegedienstleistungen.
  • Bei den ausgenommenen körpernahen Dienstleistungen gilt die 2G-Regel.

 

Friseure, Beauty- und Kosmetikstudios in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

  • Die allgemeinen Hygieneregeln müssen sichergestellt werden.
  • Eine Anwesenheitsliste ist zu führen.
  • Die Kunden müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen

 


Friseure, Beauty- und Kosmetikstudios in Schleswig-Holstein

In Schleswig Holstein gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

  • Im Innenbereich müssen ungeimpfte Kunden einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen.
  • Die Kunden und Angestellten müssen eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 


Friseure, Beauty- und Kosmetikstudios in Thüringen

In Thüringen gilt zusätzlich folgende Bestimmung:

Für ungeimpfte Kunden ist ein negatives Testergebnis Pflicht, wenn bei der Dienstleistung keine qualifizierte Gesichtsmaske getragen werden kann.

 

Quellen:

  • (1) Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Österreich
  • (2) Bundesamt für Gesundheit BAG, Schweiz
  • (3) Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Deutschland