Finanzierung und Hilfen während der Corona Krise
Mit dieser Statusseite geben wir dir einen Überblick über die Finanzierung und Hilfen während der Corona-Krise in Deutschland. Österreich und der Schweiz. Diese Seite updaten wir regelmässig.
Letztes Update: 4.10.2021
Leider wird uns Corona noch über einen längeren Zeitraum begleiten. Wie die Corona Öffnungsbestimmungen, sind auch die einzelnen Corona-Hilfen in Deutschland, Österreich und der Schweiz unübersichtlich. Auf dieser Seite geben wir dir einen Überblick, welche Hilfen in welchem Land es genau gibt. Diese Statusseite werden wir ständig aktualisieren.
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Corona Hilfen für Unternehmen in Österreich (1)
Die staatlichen und branchenübergreifenden Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen in Österreich bestehen aus folgenden Massnahmen:
Steuerliche Erleichterungen |
Absicherungen und Garantien |
Finanzielle Zuschüsse |
Entlastungen für den Arbeitgeber |
Steuerliche Erleichterungen
Einkommensteuersenkung
Zur Entlastung von niedrigen Einkommen, wird rückwirkend ab dem 1.10.2020 den Eingangssteuersatzes auf 20% gesenkt.
Beschleunigte AfA (Absetzung für Abnutzung)
Mit der AfA ist die Aufteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes über die Nutzungsdauer gemeint. Sprich, die Abnutzung von gekauften Objekten, Maschinen, Firmenwagen etc. können bei der Steuerberechnung abgeschrieben werden, welche täglich in einem Unternehmen genutzt werden. Um die Unternehmen in Österreich zu unterstützen, können für Investitionen ab 1.7.2020 alternativ eine degressive AfA in der Höhe von max. 30% geltend gemacht werden. Hier findest du weitere Infos.
Mehrwertsteuersenkung
Zur Entlastung der Gastronomie Branche und der Hotellerie wird bis zum 31. Dezember 2021 die Umsatzsteuer auf 5% befristet gesenkt.
Ratenvereinbarungen
Als Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen, bietet die Finanzverwaltung Ratenzahlung für die Beiträge der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sowie bei den ordentlichen Steuern an. Die Anmeldung erfolgt beim jeweiligen Finanzamt.
Absicherungen und Garantien
Österreichische Unternehmen, welche auf Grund der Corona Krise Liquiditätsengpässe haben, können eine Überbrückungsgarantie für Kredite bei der jeweiligen Hausbank beantragen. Die Beantragung ist noch bis zum 15. Dezember 2021 möglich. Die Laufzeit beträgt in der Regel 5 Jahre.
Die Garantie weist folgende maximale Beträge aus:
- 100% Garantie: bis 500.000 Euro
- 90% Garantie: bis 27,7 Mio. Euro Kreditbetrag aws, bis 4,4 Mio. Euro ÖHT; OeKB höhere Grenzen
- 80% Garantie: bis 1,5 Mio. Euro Kreditbetrag
Finanzielle Zuschüsse
Fixkostenzuschuss
Dank dem Fixkostenzuschuss 800.000 können Unternehmen je nach Umsatzeinbruch Fixkosten anteilig decken lassen. Gerade kleine Unternehmen profitieren von einem Verlustsatz von 90%. Die Beantragung ist bis zum 31.12.2021 über Finanzonline oder Steuerberater möglich. Weitere Informationen findest du hier.
Härtefall-Fonds für Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden, Selbständige, freie Dienstnehmer und freie Berufe können eine finanzielle Härtefall-Unterstützung anfordern. Die maximale Bezugshöhe beträgt hierfür EUR 7000.-. Noch bis zum 31. Oktober 2021 können Anträge gestellt werden.
Ausfallbonus
Zur weiteren Unterstützung von Unternehmen in Österreich, können Geschäfte mit einem sehr hohem Umsatzausfall den Ausfallbonus II beantragen. Berücksichtigt werden Corona bedingte Umsatzausfällen zwischen Juli und September 2021 von mindestens 50%. Die maximale Höhe beträgt EUR 80.000 pro Monat. Hier kannst du den Ausfallbonus beantragen
Entlastungen für den Arbeitgeber
Corona-Kurzarbeit
Das Ziel von der Corona-Kurzarbeit ist es, die Personalkosten zu entlasten, um Beschäftigte längerfristig halten zu können. Die Zuschüsse zu den Personalkosten müssen nicht zurückbezahlt werden. Es werden nur die tatsächlichen Ausfallstunden subventioniert. Weitere Infos findest du hier.
Lehrlingsbonus
Mit dem Lehrlingsbonus werden Ausbildungsbetriebe temporär finanziell gefördert, um neue Lehrlinge aufzunehmen. Dabei müssen die Lehrlinge über die Probezeit behalten werden. Der maximale Förderungsbetrag beträgt EUR 2000.-, für Kleinbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden EUR 2500.- sowie für Kleinstbetriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden EUR 3000.-.
Neustartbonus
Unternehmen, welche in Saisonbranchen zuhause sind sowie Geschäfte, welche Kurzarbeit nicht greift, können einen Neustartbonus beantragen. Dabei werden Neuanstellungen bis zum 31. Dezember 2021 mit einem maximalen Betrag von EUR 950 pro Monat finanziell unterstützt. Weitere Informationen findest du beim Bundesministerium für Arbeit.
Corona Hilfen für Unternehmen in der Schweiz (2)
Der Schweizerische Bundesrat hat ein umfassendes Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen durch die Corona Pandemie beschlossen. Ziel ist es, Entlassungen zu vermeiden, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern sowie Selbstständige zu unterstützen. Die Massnahmen sollen unkompliziert und schnell greifen, aber auch bei Beginn der Erholung wieder rückgängig gemacht werden können. Aktuell gibt es für die Schweiz folgende Corona-Hilfen:
Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbstständige |
Erleichterung bei der Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen |
Ausweitung und Vereinfachung von Kurzarbeit |
Entschädigung bei Erwerbsausfällen
Mit dieser Massnahme können Unternehmen und Selbstständige einen Erwerbsausfall geltend machen. Anspruch auf die Entschädigung haben Selbständigerwerbende, Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und Arbeitnehmende. Unter anderem werden Erwerbsausfälle aufgrund von Schliessung eines Betriebes auf Anordnung des Bundes oder Kantone, Umsatzrückgang wegen den Quarantänemassnahmen oder wegen der Home-Office Pflicht ausbezahlt. Die letzte Frist für die Einreichung eines Antrages ist noch bis zum 31. März 2022 möglich. Weitere Informationen findest du hier.
Erleichterung bei der Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Die AHV-Ausgleichskassen können Arbeitgeber und Selbstständigerwerbende Zahlungserleichterungen gewähren. Vor allem, wenn solche Unternehmen wegen der Corona Krise in Liquiditätsengpässe geraten. Zuständig für die Prüfung sowie für den Antrag ist die jeweilige AHV-Ausgleichskasse.
Ausweitung und Vereinfachung von Kurzarbeit
Das SECO hat den administrativen Aufwand für Unternehmen, welche in Schwierigkeiten wegen der Corona Pandemie geraten sind, die Meldung von Kurzarbeit vereinfacht. Aktuell gilt folgendes:
- Das summarische Verfahren bei der Abrechnung von Kurzarbeit gilt bis Ende Dezember 2021.
- Die Voranmeldefrist für Kurzarbeit ist bis am 31. Dezember 2021 aufgehoben. Die Pflicht zur Voranmeldung besteht aber weiterhin.
- Zwischenbeschäftigungen werden bis Ende Dezember 2021 nicht an die Kurzarbeit angerechnet.
- Der Bundesrat hat die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeit auf 24. Monate erhöht. Dies gilt bis zum 28. Februar 2021.
Corona Hilfen für Unternehmen in Deutschland (3)
Die Bundesregierung Deutschland hat die Überbrückungshilfe III Plus hat die Corona Hilfe bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Somit werden weiterhin Soloselbstständige, Unternehmen sowie Einrichtungen in der Corona Pandemie unterstützt. Das sind die aktuellsten Unterstützungsmassnahmen für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland:
Überbrückungshilfe |
Neustarthilfe für Soloselbstständige |
Steuerliche Hilfsmassnahmen |
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung |
Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Unternehmen |
Überbrückungshilfe
Kleine und mittlere Unternehmen, welche ihren Geschäftsbetrieb wegen der Corona Pandemie stark eingeschränkt waren oder sogar den Betrieb einstellen mussten, können Überbrückungshilfe III anfordern. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30%. Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten. Du kannst die Überbrückungshilfe III über deinen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder den vereidigten Buchprüfer beantragen.
Neustarthilfe für Soloselbstständige
Die Neustarthilfe ist Teil der Überbrückungshilfe III. Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, welche keine Überbrückungshilfe in Anspruch genommen haben. Das Einkommen im Referenzzeitraum muss mindestens 51% aus selbstständiger Tätigkeit erbracht worden sein. Die Höhe des Unterstützungsbeitrages beträgt für Soloselbstständige bis zu EUR 4500.- und für Kapitalgesellschaften sowie für für Genossenschaften bis zu EUR 18000.- Hier kannst du die Neustarthilfe beantragen.
Steuerliche Hilfsmassnahmen
Alle von Corona betroffene Selbständige und Unternehmen, haben einen Anspruch auf die steuerlichen Erleichterungen. Das sind die steuerlichen Erleichterungen:
- Der steuerliche Verlustrückgang wird für die Jahre 2020 und 2021 wird auf 10 Millionen Euro angehoben.
- Teilabschreibungen werden unbürokratisch und schnell möglich gemacht.
- Zu inventarisierende Güter können nes ausgebucht werden.
- Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuervorauszahlung können angepasst werden.
- Auf Vollstreckungsmassnahmen und Säumniszuschläge bei der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer wird verzichtet.
- Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermässigten Mehrwertsteuersatz gesenkt.
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Selbstständige, welche wegen der Corona Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, haben Anspruch auf die Grundsicherung. Den erleichterten Zugang ist bis zum 31. Dezember 2021 gewährleistet. Das sind die Leistungen der Grundsicherung:
- Eine Pauschale für Lebenshaltungskosten und Mietzahlungen.
- Ausgaben für Wohnung und Wohnung werden während den ersten 6 Monaten des Grundsicherungsbezug in tatsächlicher Höhe anerkannt.
- Die übliche Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nach 6 Monaten.
- Folgeanträge werden unbürokratisch für 12 Monate weiterbewilligt.
- Eine einmalige Sonderzahlung für Erwachsene Grundsicherungsempfänger in der Höhe von EUR 150.-.
Hier kannst du den Antrag auf die Grundsicherung stellen.
Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Unternehmen
Folgende Kredite können Unternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt werden:
- KFW-Kredit für Unternehmen
- Übernahme von einem Teil des Risikos für einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel.
- Für kleine und mittlere Unternehmen werden bis zu 90% des Risikos übernommen.
- KFW-Schnellkredit für den Mittelstand
- Der Saat übernimmt zu 100% die Haftung von einem Kredit für Investitionen und Betriebsmittel.
- Unternehmen bis 50 Mitarbeitenden erhalten maximal EUR 500.000.-
- KFW Schnellkredit für Soloselbstständige und kleine Unternehmen
- Der Bund übernimmt die vollständige Haftung für einen KFW Schnellkredit von bis zu EUR 300.00.-
- Die Höhe ist abhängig vom erzielten Umsatz im Jahr 2019.
Quellen:
- (1) Bundesministerium für Arbeit Österreich & Wirtschaftskammer Österreich
- (2) Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Schweiz
- (3) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Deutschland