Blumenladen eröffnen - 5 wichtige Punkte für deinen Start

Du möchtest einen Blumenladen eröffnen und dich selbstständig machen? In diesem Beitrag haben wir dir die wichtigsten Punkte für einen erfolgreichen Start zusammengetragen.

In der Frühlingszeit erfreut man sich an einem frischen Blumenstrauß auf dem Esstisch, der einem aus der tristen Jahreszeit wieder in die richtige Stimmung versetzt. Allein in Deutschland verzeichnete man im vergangenen Jahr einen Umsatz von rund 10,3 Milliarden Euro für Blumen und Pflanzen. Das allein zeigt, dass dieser Markt ein riesiges Potenzial hat. Wenn man kreativ ist, eine große Leidenschaft zu Blumen und Pflanzen hegt, dann sollte man den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Was du alles dafür brauchst, kannst du in diesem Artikel lesen.

1. Anmeldung des Shops

Die Gewerbeanmeldung ist für jedes Geschäft ein Muss. Diese Anmeldung sollte beim zuständigen Gewerbeamt vollzogen werden. Gegen eine Gebühr enthält man danach den Gewerbeschein, den man als Selbstständiger vorweisen muss. Das Gewerbeamt meldet dich danach beim Finanzamt an. Danach erhält man seine eigene Steuernummer.
 
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Die Eintragung beim Handelsregister ist für einen Blumenladen erst dann verpflichtend, wenn das Geschäft als Kapitalgesellschaft gegründet wurde. Sprich als GmbH oder UG. Für ein Einzelunternehmen ist es nicht verpflichtend, sich im Handelsregister einzutragen.

 

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2. Businessplan erstellen - so gelingt es

Viele Gründer stellen sich die Frage, ob ein Businessplan wirklich notwendig ist. Die Antwort ist ganz klar: Ja. Denn es ist nicht nur für die Gründer selbst von Bedeutung, sondern auch, wenn man einen Bankkredit benötigt.

Für wen?

Für den Unternehmer selbst ist es eine große Erleichterung, einen Geschäftsplan zu schreiben. Denn so wird aus der Geschäftsidee ein handfestes, schriftliches Konzept. Meistens werden alle Faktoren und wichtigen Schritte in diesem Plan festgehalten, daher kann man kaum den Überblick verlieren. Es erleichtert das Gründungsverfahren enorm.

Für Kapitalgeber ist der Businessplan umso wichtiger, weil daraus alle notwendigen Informationen ablesbar sein sollten. Nebst der grundlegenden Idee sind so nämlich auch alle Aufwendungen im Finanzplan aufgelistet. Von den Gründungskosten (Anmeldung und Genehmigungen) bis hin zu den laufenden Kosten sollte nämlich alles im Finanzplan enthalten sein. So können zukünftige Investoren oder Banken entscheiden, ob man in das Blumengeschäft investieren möchte oder eben nicht.

Inhalt des Businessplans

m ersten Kapitel des Businessplans wird erst einmal die Geschäftsidee beschrieben. Der Leser sollte sich einen Eindruck verschaffen können und verstehen, worum es geht. Im Idealfall erwähnst du noch deine Ziele, die Vision und die Mission.

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Danach folgt die Vorstellung des Gründerteams. Dieser Abschnitt ist deswegen so wichtig, weil Dritte (z. B. Kapitalgeber) sich auch ein Bild von der Person hinter der Idee machen wollen. Hier sollten auch die jeweiligen beruflichen Qualifikationen aufgelistet werden.

Bekanntlich ist die Organisation das halbe Leben. Aus diesem Grund muss auch das eigene Geschäft gut organisiert werden. Die Aufgaben müssen verteilt und klar sein. Die Strukturen sollten übersichtlich aufgebaut werden. So weiß jeder, was zu tun ist.

Die Zielgruppenanalyse ist besonders wichtig, um das Sortiment und das Angebot an den Bedürfnissen der Kunden anzupassen. Bei der Analyse wird das Kaufverhalten der Kunden begutachtet. Die Ergebnisse werden dann von den Gründern umgesetzt.

 

3. Kosten und Finanzierung

Eine Gründung ist immer mit hohen Kosten verbunden. Damit keine unangenehmen Überraschungen auf einen zu kommen, sollte man diese so genau wie möglich auflisten. Da eben eine Existenzgründung einiges abverlangt, kann es sein, dass man als Gründer auf eine Finanzierung zurückgreifen muss oder möchte.

Kosten

Anschaffungskosten: Anschaffungskosten sind Auslagen, die meist schon vor den ersten Einnahmen anfallen. Je nach Branche werden eventuell andere Dinge gebraucht. Anschaffungen, die für einen Blumenladen benötigt werden, sind die Folgenden:

  • Bürokratische Anmeldungen und Genehmigungen (z.B. Gewerbeanmeldung)

  • Umbauten (Falls noch etwas im Ladenlokal geändert werden muss oder soll)

  • Ausstattung des Blumenladen (z.B. Theke, Kasse, Regale, Waschbecken, Vasen)

  • Werkzeuge (z.B. Scheren, Verpackungsmaterial, Deko)

  • Lagerbestände (z.B. Blumen, Pflanzen, Dekorationen)

  • Webseite und andere Marketingmaßnahmen

Laufende Kosten: Diese Auslagen beschränken sich auf immer wiederkehrende. Diese müssen in regelmäßigen Abständen bezahlt werden. Mit den folgenden laufenden Ausgaben muss ein Blumenladen rechnen:

  • Miete für das Geschäft

  • Nebenkosten (z.B. Strom- und Wasserkosten)

  • Versicherungen

  • Material- und Beschaffungskosten

  • Beiträge und Mitgliedschaftsgebühren

  • Marketingkonzept

  • Steuern und Personalkosten

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Finanzierung

Da bei einer Gründung schon mit einigen Auslagen gerechnet werden muss, kann es sein, dass man nicht über genügend Eigenkapital verfügt. Wenn dies der Fall ist, sollte man sich mit einer Fremdfinanzierung oder den Fördermitteln auseinandersetzen.

Meist wird ein solches Fremdkapital bei Kreditinstituten und Investoren angefragt. Es gibt aber auch staatliche Unterstützungen. Um dem Entschluss treffen zu können, ob sie in deine Geschäftsidee investieren oder nicht, brauchen sie einen detaillierten und allumfassenden Businessplan. Deswegen ist eben ein Geschäftsplan so wichtig, denn anhand dessen wird eine Entscheidung gefällt. Vor allem der Finanzplan spielt hier natürlich eine große Rolle. Daran kann nämlich abgelesen werden, wie viel Kapital gebraucht wird. Zusätzlich können die Investoren dann auch anhand des gesamten Geschäftsplans entscheiden, ob sie wirklich hinter dieser Geschäftsgründung stehen und daran glauben.

 

4. Voraussetzungen und Genehmigungen: Das muss berücksichtigt werden

Immer wenn man ein Unternehmen gründen möchte, muss man sich mit den persönlichen Qualifikationen und den Vorschriften und Genehmigung auseinandersetzen. Nur so kann man den Weg der Existenzgründung beginnen. Welche Voraussetzungen man beachten muss und sollte, findet man im folgenden Abschnitt.

Qualifikationen

Gesetzlich braucht man keine besonderen Qualifikationen, wenn man sich mit einem Blumenladen selbstständig machen möchte. Trotzdem sind die meisten Gründer gelernte Floristen. Florist ist man erst dann, wenn man eine dreijährige Ausbildung mit anschließender Abschlussprüfung absolviert hat. Während dieser Ausbildung lernt man alles, was es über die Blumenkunst zu lernen gibt. Man setzt sich mit allen Blumen und Pflanzenarten auseinander, lernt die Eigenschaften kennen. Es werden Blumensträuße gebunden und nebst den kreativen Tätigkeiten lernt man auch die Umwelt- und Artenschutz Regelungen.

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Auch wenn für die Gründung eines Blumengeschäfts keine Ausbildung gebraucht wird, zeigt es sich nur von Vorteil, wenn man eine hat. Und falls man kein gelernter Florist ist, kann man immer noch einen Floristen anstellen. Spätestens wenn es um die Pflege und die Beratung mit Kunden geht, kann das fehlende Wissen ein Risiko für das eigene Unternehmen darstellen.

Genehmigungen

Neben der gewöhnlichen Anmeldung muss eine Mitgliedschaft bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (kurz IHK) abgeschlossen werden. Die IHK wird nach der erfolgreichen Anmeldung vom Gewerbeamt über die Gründung informiert. Daraufhin melden sich diese bei dir und du kannst die Mitgliedschaft abschliessen.

Zusätzlich sollte man sich auch bei der Berufsgenossenschaft für Floristen anmelden. Diese Anmeldung muss selbst getätigt werden. Die Berufsgenossenschaft ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und die Angestellten.

Nebst diesen verpflichtenden Registrierungen gibt es auch freiwillige. Dazu gehört die Mitgliedschaft im zugehörigen Bundesverband (z.B. Fachverband deutscher Floristen). In diesen Verbänden werden die Interessen der Mitglieder nach außen hin kommuniziert.

Damit dein Geschäft floriert

Standort und Ladenlokal:

Sich für ein Ladenlokal zu entscheiden, kann eine Herausforderung sein. Dieser Punkt wird auch im Businessplan meist mit einer Standortanalyse erläutert. Grundsätzlich geht es darum, das beste Lokal für die eigene Branche zu finden. Ein Blumenladen sollte unbedingt Schaufenster haben. Nur so kann auch Laufkundschaft auf die wunderschönen Sträuße und Gestecke aufmerksam gemacht werden. Die Verkaufsfläche sollte nicht zu klein sein. Denn wenn kein Platz vorhanden ist, kann auch kein grosses Angebot präsentiert werden. Falls die Verkaufsfläche aber kleiner als gewollt ist, sollte man darauf achten, ein Lager zu haben.

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Die Wichtigkeit des Standorts wurde bereits kurz angesprochen. Die Erreichbarkeit und die Laufkundschaft spielen hierbei eine wichtige Rolle. Blumen und Pflanzen werden zu besonderen Anlässen verschenkt. Der berühmteste Tag für die Rose ist der Valentinstag. Neben solchen Feiertagen sind Blumen immer ein gern gesehenes Gastgeschenk, eine Aufmunterung für Angehörige im Krankenhaus oder auch einfach mal so. Wenn aber für solche Ereignisse kein passendes Geschäft in der Nähe ist, wird eventuell auf Alternativen zurückgegriffen. Auch sollte man darauf achten, dass es genügen Parkplätze beim Blumenladen gibt.

Kundenbindung:

Im Einzelhandel hat man viel mit Kunden zu tun. Soauch in der Floristik-Branche. Umso besser ist es natürlich, wenn diese glücklich und zufrieden den eigenen Laden verlassen. Damit die Kundenzufriedenheit steigt, gibt es einige Faktoren, die zu beachten sind:

An erster Stelle steht die Qualität der Blumen und Pflanzen. Auch ein vielfältiges Sortiment sowie ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis gehört dazu. Wenn auf diese Dinge geachtet wird, ist bereits eine gute Basis vorhanden. Um die Kundenzufriedenheit nachhaltig zu steigern, kann ein Lieferdienst zusätzlich angeboten werden. So können die Kunden auf der Website des Blumengeschäfts oder telefonisch bestellen und die Sträuße und Gestecke werden direkt vor die Haustür geliefert. Damit erweitert man nicht nur seinen Kundenstamm, sondern bindet diese langfristig an das Blumengeschäft.

Wenn du bereits einen Kundenstamm aufgebaut hat, kann man auch noch weitere Maßnahmen einsetzen, um sie nicht an die Konkurrenz zu verlieren. Beispielsweise mit einem Kundenkärtchen. Dort wird jeder Einkauf gespeichert und vermerkt. Mit solchen Kundenkarteien kann man mittels Rabatte Aktionen gezielt durchführen.

 

5. Welche Rechtsform ist die Passende?

Im Rahmen der Genehmigungen und dem Gründungsverfahren wurde ein Aspekt noch nicht angesprochen. Und zwar die Rechtsform. Grundsätzlich gibt es viele verschiedene Rechtsformen. Ob Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft. Sie haben alle ihre Vor- und Nachteile. Welche nun am besten für das eigene Unternehmen geeignet ist, kann die Gründer oftmals überfordern. Für einen Blumenladen eignen sich insgesamt sogar vier verschiedene Rechtsformen. Nämlich die GmbH, die UG, die GbR und das Einzelunternehmen. Die häufigsten zwei sind das Einzelunternehmen oder GbR. Was es aber damit auf sich hat und was man zu den jeweiligen Formen auf jeden Fall wissen sollte:

GmbH

Die GmbH ist womöglich die bekannteste Rechtsform. Sie gehört zu den Kapitalgesellschaften und hat folgende Vor- und Nachteile.

Vorteile:

  • Die GmbH ist haftungsbeschränkt

  • Sie hat bekannte steuerliche Vorteile

  • Gestaltung relativ flexibel

Nachteile:

  • Zur Gründung braucht man eine Mindesteinlage von 25'000 Euro

  • Gründungsvorgang ist aufwendiger als andere

  • Doppelte Buchführungspflicht

  • Jahresabschluss muss gemacht werden

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UG

Die UG ist eine abgemilderte Form der GmbH. Sie gehört daher auch zu den Kapitalgesellschaften.

Vorteile:

  • Diese Rechtsform ist ebenfalls haftungsbeschränkt

  • Mindesteinlage bereits ab einem Euro

  • Mindestens ein Geschäftsführer (auch mehrere möglich)

  • Schneller und relativ unkomplizierter Gründungsvorgang

Nachteile:

  • Geringes Stammkapital muss durch Rücklagen gedeckt werden

  • Gründungsform gibt es so nur in Deutschland

  • Ebenfalls zur doppelten Buchführung und zum Jahresabschluss verpflichtet (da Kapitalgesellschaft)

GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR) gehört zu den Personengesellschaften.

Vorteile:

  • Schnelle und einfache Gründung

  • Weder Startkapital oder Mindesteinlage notwendig

  • Mindestens zwei Gesellschafter

Nachteile:

  • Gesellschafter haften mit Privatvermögen

  • Buchhaltungspflichtig

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Einzelunternehmen

Auch Einzelgewerbe genannt und gilt als eigene Rechtsform.

Vorteile:

  • Alternative zu Kapitalgesellschaftsformen (UG und GmbH)

  • Kein Startkapital oder Mindesteinlage notwendig

  • Beschäftigung von Personal ist möglich

Nachteile:

  • Haftung mit dem Privatvermögen des Gründers

  • Gründung nur allein möglich

  • Bilanzierungspflicht bei grossen Umsätzen

Abhängig von der Rechtsform ist auch die Eintragung im Handelsregister. Die beiden vorgestellten Kapitalgesellschaften (UG und GmbH) sind dazu verpflichtet, sich einzutragen. Den anderen beiden Rechtsformen ist es freigestellt.

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