Geldanlage für Arbeitnehmer - So kannst du sparen
Zurzeit droht Europa eine Inflation. Deshalb ist Sparen mit Geldanlagen ein mögliches Hilfsmittel, um gegen zukünftigen Krisen gewappnet zu sein. In diesem Beitrag zeigen wir dir verschiedene Möglichkeiten auf.
Wie kann der Chef bei der Geldanlage helfen?
Der Chef kann beim Sparen helfen und das geht. Hierzu gibt es die vermögenswirksamen Leistungen (Abkürzung VL). Dabei ist das Prinzip der vermögenswirksamen Leistungen relativ einfach. Der Chef zahlt jeden Monat zwischen 6,65 Euro und 40 Euro zusätzlich zum Gehalt. Dieses zusätzliche Geld geht dann nicht auf das Gehaltskonto, sondern wird direkt in eine Geldanlage, wie zum Beispiel in einen Bausparvertrag, angelegt.
Grundsätzlich entscheidet jedoch der Arbeitnehmer selbst, in welcher Form die vermögenswirksamen Leistungen angelegt werden. Dabei kann hier zwischen 2 übergeordneten Anlageformen vom Arbeitnehmer ausgewählt werden.
Auf der einen Seite ist eine der übergeordneten Anlageform das Beteiligungssparen. Dazu gehören zum Beispiel Kapitalbeteiligungen oder Aktienfonds. Auf der anderen Seite ist es das Bausparen. Dazu gehört zum Beispiel der oben erwähnte Bausparvertrag. Anlageformen, wie zum Beispiel das Lebensversicherungs-Sparen, gehört hier nicht dazu.
Dabei gibt es bei einigen Sparverträgen, die ebenfalls bei den vermögenswirksamen Leistungen eingesetzt werden können, Mindestanlagesummen, welche zwischen 14 und 40 Euro liegen können. Wenn dann der Chef weniger hierzu beisteuert, als im Monat als Mindestbetrag angelegt werden muss, kann der notwendige Rest mit einem Teil des Gehalts aufgestockt werden. Hier wird dann von der Seite des Arbeitgebers aus direkt mit seinem Anteil an den vermögenswirksamen Leistungen der Rest aus dem monatlichen Gehalt auf die gewünschte Geldanlage überwiesen.
Die vermögenswirksamen Leistungen sind sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Aus diesem Grund werden von der Seite des Arbeitgebers aus die vermögenswirksamen Leistungen (Abkürzung VL) auch auf der Gehaltsabrechnung gesondert ausgewiesen.
Dabei wird bei diesem Sparvorgang der Arbeitnehmer durch die Arbeitnehmer -Sparzulage unterstützt.
Was kann man selbst als Arbeitnehmer machen?
Wenn der Arbeitnehmer sich für einen Aktienfondsanlage oder für einen Bausparvertrag entschieden hat, gibt es zusätzlich zum Extra-Geld vom Arbeitgeber noch eine staatliche Förderung. Diese Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es jedoch unter Beachtung von 2 Bedingungen.
Damit die Arbeitnehmer-Sparzulage bezahlt wird, muss eine Sperrfist eingehalten werden. Dabei muss der Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen längerfristig anlegen und deshalb muss gibt es die bereits erwähnte Sperrfrist. Dabei liegt die Sperrfrist bei 6 oder 7 Jahren. In dieser Zeitspanne darf nur angelegt werden und es zu keiner Auszahlung kommen.
Bei der zweiten Bedingung handelt es sich um eine nicht zu überschreitende Einkommensgrenze. Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Bei dem oben aufgeführten Beteiligungssparen darf für Singles ein jährliches Einkommen von 20.000 Euro (bei Ehepaaren darf 40 000 Euro nicht überschritten werden) und beim Bausparen liegt diese Einkommensgrenze für Singles bei 17.900 Euro (bei den Ehepaaren ist die Einkommensgrenze 35.800 Euro). Dabei handelt es sich immer um das zu versteuernde Einkommen nach Abzug der Sonderausgaben, der Werbungskosten, der außergewöhnlichen Belastungen sowie der Kinderfreibeträge. Dadurch bleibt dann eine größere Anzahl von Steuerzahlern unter der oben erwähnten Einkommensgrenze und kann dann auch die Sparzulage für sich beanspruchen.
Fazit
Welche Anlageform dann für den Arbeitnehmer das Richtige ist, hängt dann von deren individuellen Situation ab. Die Frage nach der besten Geldanlage momentan ist schwer zu beantworten. Deshalb ist es hier sinnvoll, sich eventuell vorab vor der Entscheidung von einem Experten unabhängig beraten zu lassen.